Grünpfeil ausschließlich für Radfahrende
Radfahren soll sicherer werden. Die in der Novelle enthaltenen Radverkehrsänderungen umfassen unter anderem: einen festgeschriebenen Mindestabstand beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern, die Festschreibung von Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts, die Möglichkeit der Einrichtung von Fahrradzonen, ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen für den Radverkehr sowie einen Grünpfeil ausschließlich für Radfahrende.
Anpassung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Parallel dazu werde die Bußgeldkatalog-Verordnung angepasst, berichtet die Bundesregierung. So würden die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr erhöht. Auch das Parken auf Geh- und Radwegen werde deutlich teurer. Anstelle von Geldbußen von derzeit 15 Euro und mehr, könnten bis zu 100 Euro Strafe anfallen. Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.
Förderung von Fahrgemeinschaften
Neben dem Radverkehr soll auch die Nutzung von Fahrgemeinschaften für eine klimafreundlichere Mobilität vorangetrieben werden. Dazu setze die Neuregelung auf die Umsetzung des Carsharing-Gesetzes. Ermöglicht würden Parkbevorrechtigungen von Carsharing-Fahrzeugen sowie die Freigabe von Bussonderfahrstreifen für Pkw mit Mehrfachbesetzung.