Änderungen im Straßenverkehr: Führerschein auf dem Handy, Parksünder-Jagd wird digital

Die Verwaltung rund um den Straßenverkehr wird digitaler: Künftig kann der Führerschein in einer Handy-App mitgeführt werden und die Parkraumüberwachung setzt bald weniger auf Papier und mehr auf Scans. Außerdem wird der Handel mit Punkten in der Verkehrssünderkartei verboten.

Der Bundestag hat den Weg für den digitalen Handy-Führerschein freigemacht. Die Abgeordneten stimmten am Abend für eine entsprechende Änderung des StVG. Danach soll die Fahrerlaubnis auf dem Smartphone bei einer Verkehrskontrolle künftig ausreichend sein. Nun müsste nur noch der Bundesrat zustimmen, damit die Reform in Kraft treten kann.

Neben dem Führerschein soll auch die Jagd auf Parksünder digitalisiert werden. Die Gesetzesnovelle eröffnet die Möglichkeit, Nummernschilder von geparkten Autos per Kamera zu scannen, statt mühsam nach Papierparkscheinen zu suchen. Außerdem wird Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, das Anwohnerparken auf Handwerker oder Pflegedienste auszuweiten.

Mit der Schließung einer Gesetzeslücke wird ferner der sogenannte Punktehandel verboten: Wer Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei für andere Menschen übernimmt, muss künftig mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Bei gewerbsmäßigem Handel droht sogar eine Strafe von 30.000 Euro.

Zentrale Informations-Plattform geplant

Informationen über Straßensperrungen, Staus, freie Lkw-Stellplätze oder eisglatte Fahrbahnen sollen in Zukunft schneller bei den Verkehrsteilnehmern landen. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz über intelligente Verkehrssysteme, das der Bundestag ebenfalls verabschiedet hat. Darin werden etwa Straßenbaubehörden dazu verpflichtet, solche Informationen und Daten in Echtzeit auf einer zentralen Plattform bereitzustellen, damit Routenplaner und Navigationsgeräte darauf zugreifen können.

Als Schnittstelle, die alle Daten miteinander vernetzt, hat das Bundesverkehrsministerium bereits die "Mobilithek" eingerichtet. Dorthin sollen auch Informationen über Ladesäulen für E-Autos oder verfügbare Sharing-Angebote fließen sowie Angaben von Verkehrsunternehmen über Fahrplanänderungen oder die Auslastung von Bussen und Bahnen.

Redaktion beck-aktuell, sst, 27. März 2026 (dpa).

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