Zugriff auf gesamtes strafprozessuales Eingriffsarsenal
Da bereits Tatverdächtige identifiziert seien, die aufgrund eines bestehenden Tatverdachts sogar in Untersuchungshaft sitzen, stehe den Ermittlungsbehörden das gesamte strafprozessuale Eingriffsarsenal zur Verfügung, erklärte Anwalt Eren Basar, Mitglied des DAV-Ausschusses "Gefahrenabwehrrecht“ am 14.07.2020. So könnten die Ermittler bei den Beschuldigten Handys, Tablets, Notebooks, E-Mails und Social-Media-Konten sicherstellen und forensisch auf Verbindungen zu anderen möglichen Verdächtigen auswerten.
Offenlegung von Verbindungen zu anderen Personen wird erleichtert
Zudem könnten die Ermittler den Antrag auf Wohnungsdurchsuchungen stellen und Zeugen befragen. Mit diesen Maßnahmen ließen sich in aller Regel die Verbindungen zu anderen Personen – egal welcher Herkunft – sehr gut aufklären. Gerade der Zugriff auf die digitalen Beweismittel lege oft Verbindungen offen, die ansonsten verborgen bleiben können, so Basar. Der Zugriff auf andere Personen mittels Abfrage der Herkunft sei dagegen ein ermittlungstaktisch vorurteilsbeladener Ansatz, der zudem als erster Ermittlungsansatz zu einer Verengung des Ermittlungsblicks auf bestimmte Personen führe.
Racial Profiling mit neutralem Aufklärungsgrundsatz nicht vereinbar
Dies sei klassisches Racial Profiling, das mit dem neutralen Aufklärungsgrundsatz zu einem so frühen Zeitpunkt der Ermittlungen kaum zu vereinbaren sei. Der Verweis auf die (mögliche) Strafzumessung überzeuge jedenfalls nicht. "Mit dem Täter und seinen Lebensumständen beschäftigen wir uns erst im Rahmen der Strafzumessung vor Gericht – und das ist dann auch nicht Aufgabe der Polizei.“
Auch Datenschutz ist zu beachten
Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht ist nach Ansicht des DAV-Anwalts die geplante Vorgehensweise kritikwürdig. Denn die ethnische Herkunft von Personen gehöre zu den besonderen personenbezogenen Daten, die nur verarbeitet werden dürfen, wenn dies unbedingt erforderlich sei. Dies könne hier angesichts der vielfältigen Möglichkeiten der StPO nun wirklich nicht angenommen werden, so der DAV-Anwalt abschließend.