Großflächiges Diesel-Fahrverbot in Stuttgart

Das bundesweit erste großflächige Diesel-Fahrverbot zur Luftreinhaltung gilt seit dem Jahresbeginn in Stuttgart. Diesel der Abgasnorm 4 und schlechter dürfen dort nicht mehr in die Umweltzone fahren. Für Anwohner gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.04.2019. Es gibt Ausnahmen, etwa für Handwerker.

Vorerst keine gezielten Kontrollen

Die Stadt und die Polizei planen aber erst einmal keine gezielten Kontrollen. Zumindest bis Ende Januar soll es bei Verstößen nur Ermahnungen geben, wenn diese etwa bei den üblichen Parkraumüberwachungen oder Verkehrskontrollen auffallen. Das erklärten Sprecher der Polizei und der Stadt. Später wird dann ein Bußgeld von 80 Euro plus Gebühren und Auslagen fällig.

Rund 72.000 Autos betroffen

Das Land Baden-Württemberg hatte vergeblich versucht, die Fahrverbote vor Gericht abzuwenden. Von den jetzt geltenden Einschränkungen sind nach Angaben einer Stadtsprecherin rund 72.000 Autos in Stuttgart und dem Umland betroffen. Später könnten weitere Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 hinzukommen - diese will die Landesregierung von der Wirkung eines Luftreinhaltepaketes abhängig machen.

Redaktion beck-aktuell, 2. Januar 2019 (dpa).

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