Vorerst keine gezielten Kontrollen
Die Stadt und die Polizei planen aber erst einmal keine gezielten Kontrollen. Zumindest bis Ende Januar soll es bei Verstößen nur Ermahnungen geben, wenn diese etwa bei den üblichen Parkraumüberwachungen oder Verkehrskontrollen auffallen. Das erklärten Sprecher der Polizei und der Stadt. Später wird dann ein Bußgeld von 80 Euro plus Gebühren und Auslagen fällig.
Rund 72.000 Autos betroffen
Das Land Baden-Württemberg hatte vergeblich versucht, die Fahrverbote vor Gericht abzuwenden. Von den jetzt geltenden Einschränkungen sind nach Angaben einer Stadtsprecherin rund 72.000 Autos in Stuttgart und dem Umland betroffen. Später könnten weitere Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 hinzukommen - diese will die Landesregierung von der Wirkung eines Luftreinhaltepaketes abhängig machen.
Redaktion beck-aktuell, 2. Januar 2019 (dpa).
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Giesberts, "Diesel-Verkehrsverbote" ausnahmsweise möglich, NVwZ 2018, 1276
Hofmann, Luftreinhalteplanung und ihre Umsetzung, NVwZ 2018, 928
BVerwG, Beschränkte Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge - Luftreinhalteplan Düsseldorf, NJW 2018, 2074
VG Stuttgart, Zulässigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Dieselautos, ZUR 2017, 620
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