Studie: Angst vor Studium befördert Nachwuchsmangel bei Juristen
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Jurastudenten empfinden erheblichen Druck. Dies zeigt eine Studie zur Juristenausbildung der Initiative iur.reform, zu der der Deutsche Anwaltverein (DAV) Stellung nimmt. Aus Angst, im Examen zu scheitern und nach vielen Studienjahren vor dem existenziellen Nichts zu stehen, lassen sich laut Studie viele vom Jurastudium abhalten oder beendeten es vorzeitig. Dies sei angesichts des enormen Nachwuchsmangels in allen juristischen Berufen problematisch, so der DAV.

Psychologische Beratungsstellen erforderlich

Der DAV appelliert zunächst, die Sorgen und Ängste der jungen Menschen ernst zu nehmen. Ungeachtet konkreter Reformideen sei es notwendig, Anlaufstellen für Studierende anzubieten, wenn sie sich psychisch und physisch überfordert fühlen. Diese Angebote müssten auch darauf ausgerichtet werden, wie man Strategien entwickeln kann, um mit Stress und Prüfungsängsten umzugehen. Dies sei auch für die spätere Berufsausübung von Bedeutung. Ratsam wäre, nicht nur auf die allgemeinen psychologischen Beratungsstellen zu verweisen, sondern fachspezifische Beratungsstellen anzubieten. Interessant sei auch der Ansatz, dass die Bewertung durch die Zweitkorrektur in Unkenntnis der Erstkorrektur erfolgen soll. Auch sollte bereits im Studium geschaut werden, dass die Klausuren angemessen korrigiert werden. Denn eine angemessen korrigierte Klausur helfe den Studierenden zu erkennen, worauf es ankommt.

Belastung durch Stofffülle entgegenwirken

Die Studie liefere eine Reihe von Reformthesen. So werde der Frage nachgegangen, ob es sinnvoll sein könne, bereits im Rahmen des Studiums und im ersten Staatsexamen die Verwendung von Kommentaren zu erlauben. Laut Studie versprächen sich Studierende hiervon eine Entlastung bei der Aneignung von Stoffwissen. Allerdings würden Klausuren nicht zwangsläufig "leichter", wenn Kommentare verwendet werden, gibt der DAV zu bedenken. Auch die Anwendung von Kommentaren verlange ein bestimmtes Wissensfundament und Methodenkenntnis. Um der Belastung durch die Stofffülle zu begegnen, könne indes sinnvoll sein, den Fokus in der universitären Ausbildung vor allem auf die Strukturen des Rechts zu lenken und nicht auf Detailwissen. Gleichzeitig müsse der Stoff auf seine Relevanz in der rechtlichen Realität ausgerichtet sein. Unerlässlich sei, das Europarecht schon in die universitäre Ausbildung einzubeziehen und andere Rechtsgebiete, die an Relevanz verloren haben, aus dem Pflichtkanon zu nehmen.

Bachelor- und Masterabschlüsse nicht unbedingt zielführend

Die Studie wirft laut DAV erneut die Frage auf, ob innerhalb des Jurastudiums nicht auch die Abschlüsse anzubieten sind, die letztlich das Bologna-Modell vorsieht, zum Beispiel den integrierten Bachelor, aber auch den Master. So könne zum Beispiel mit der Absolvierung des Schwerpunktbereiches der Master gewährt – und damit ein Abschluss vorgewiesen werden, der möglicherweise international eher nachvollzogen werden kann als ein erstes und zweites Staatsexamen. Ob dies indes dazu führte, das Studium attraktiver zu machen und auch einem Nachwuchsmangel entgegenzuwirken, erscheine mehr als fraglich, so der DAV. Um in einem juristischen Beruf tätig zu sein, sei nach wie vor die Absolvierung der Staatsexamina notwendig. Deren Qualität sei auch in internationalen Anwaltskanzleien und Behörden bekannt. Der Schwerpunkt spiele auf dem Arbeitsmarkt dagegen nur begrenzt eine Rolle.

Keine Mehrheit für Sparten- oder Laufbahnausbildung

Schließlich befasse sich die Studie mit der Frage, ob eine Sparten- oder Laufbahnausbildung in den Blick genommen werden sollte. Dies hätte zwangsläufig die Abkehr vom Volljuristen zur Folge. Tatsächlich hätten sich die Betroffenen in der Breite dagegen ausgesprochen. Gerade Anwältinnen und Anwälte wüssten die Volljuristenausbildung zu schätzen. Dieses Modell bedeute nämlich auch, dass sich Rechtsprechung und alle anderen an rechtlichen Verfahren beteiligte Juristen auf Augenhöhe begegnen können.

Redaktion beck-aktuell, 11. Mai 2023.