Strompreisbremse nach Gutachten eines Stromanbieters verfassungswidrig

Die geplante Strompreisbremse der Bundesregierung mit einer Abschöpfung von kriegs- und krisenbedingten Überschusserlösen der Energiebranche ist einem Gutachten des Hamburger Energieversorgers Lichtblick zufolge verfassungswidrig. Der Gesetzentwurf verstoße gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsgarantie. Scharfe Kritik am Gesetzentwurf, der derzeit noch in der Ressortabstimmung ist, kam auch vom Bundesverband Erneuerbare Energien.

Warnung vor Verzerrungen auf deutschem Strommarkt

"Der geplante Abschöpfungsmechanismus führt zu tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt", so Lichtblick. Folge dieser Entwicklungen seien steigende Strompreise für Verbraucher, eine Behinderung des weiteren Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie im Einzelfall die Zahlungsunfähigkeit der Anlagenbetreiber. Zuerst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über das Gutachten berichtet.

Bundesverband Erneuerbare Energien rechnet mit Klagewelle

Die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, Simone Peter, erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: "Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. Rückwirkende Eingriffe in wirtschaftliche Prozesse wurden bereits mehrfach grundsätzlich als klar verfassungswidrig beschieden." Der Verband hatte bereits erklärt, es sei mit einer Klagewelle zu rechnen.

Regierung will "Zufallsgewinne" von Stromlieferanten abschöpfen

Ein Gesetzentwurf des Kanzleramts, des Finanz- sowie Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse befristet bis mindestens Ende Juni kommenden Jahres "Zufallsgewinne" von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab 01.09.2022 abgeschöpft werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Hintergrund sind stark gestiegene Gaspreise und der Mechanismus zur Preisbildung auf dem Strommarkt.

Redaktion beck-aktuell, 24. November 2022 (dpa).

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