Zur Verhinderung von Terroranschlägen im Flugverkehr werden Piloten und Bodenpersonal künftig strenger überprüft. Der Bundestag hat am 05.03.2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/16428) verabschiedet. Danach erhalten die Luftsicherheitsbehörden für ihre Zuverlässigkeitsprüfung künftig auch sicherheitsrelevante Informationen von anderen Behörden wie der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt.
Große Bedrohung von Innentätern
"Zweck des Gesetzes ist es, vom Reinigungsbetrieb bis ins Cockpit nur Personen in die verletzlichen Sicherheitsbereiche unserer Flughäfen und der Luftverkehrswirtschaft zu lassen, die strafrechtlich unbescholten und zweifelsfrei rechtstreu sind", erklärte der SPD-Abgeordnete Mahmut Özdemir. In der Gesetzesbegründung heißt es ferner, wegen der hohen Symbolkraft und der im Anschlagsfall hohen Opferzahl sei der zivile Luftverkehr besonders stark von möglichen Terrorakten bedroht. Eine der größten Bedrohung gehe dabei von sogenannten Innentätern aus, die Zugang zu zentralen Einrichtungen des Luftverkehrs haben.
Redaktion beck-aktuell, 6. März 2020 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/16428) der Bundesregierung und die Beschlussempfehlung mit Änderungen (BT-Drs. 19/17585) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Buchberger, Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes – ein Überblick, GSZ 2018, 180
Aus dem Nachrichtenarchiv
Experten grundsätzlich für schärfere Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.02.2020, becklink 2015441
Regierung will Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr verschärfen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.01.2020, becklink 2015177