Bundestag verabschiedet strengere Sicherheitsüberprüfung für Flugpersonal

Zur Verhinderung von Terroranschlägen im Flugverkehr werden Piloten und Bodenpersonal künftig strenger überprüft. Der Bundestag hat am 05.03.2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/16428) verabschiedet. Danach erhalten die Luftsicherheitsbehörden für ihre Zuverlässigkeitsprüfung künftig auch sicherheitsrelevante Informationen von anderen Behörden wie der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt.

Große Bedrohung von Innentätern

"Zweck des Gesetzes ist es, vom Reinigungsbetrieb bis ins Cockpit nur Personen in die verletzlichen Sicherheitsbereiche unserer Flughäfen und der Luftverkehrswirtschaft zu lassen, die strafrechtlich unbescholten und zweifelsfrei rechtstreu sind", erklärte der SPD-Abgeordnete Mahmut Özdemir. In der Gesetzesbegründung heißt es ferner, wegen der hohen Symbolkraft und der im Anschlagsfall hohen Opferzahl sei der zivile Luftverkehr besonders stark von möglichen Terrorakten bedroht. Eine der größten Bedrohung gehe dabei von sogenannten Innentätern aus, die Zugang zu zentralen Einrichtungen des Luftverkehrs haben.

Redaktion beck-aktuell, 6. März 2020 (dpa).

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