Öffentlicher Auftrag oder Zusammenarbeit öffentlicher Auftraggeber?
Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel hatte mit dem Landkreis Neuwied vereinbart, dass dieser in seiner Abfallbehandlungsanlage Restabfälle des Verbands verarbeitet. Dagegen klagt der Entsorger Remondis. Er moniert, dass es sich dabei um einen öffentlichen Auftrag handele, der hätte ausgeschrieben werden müssen. Die beteiligten Gemeinden halten dagegen, es handele sich um eine Zusammenarbeit öffentlicher Auftraggeber, die unter bestimmten Umständen vom Vergaberecht ausgenommen sei.
EuGH: Zusammenarbeit öffentlicher Träger setzt gemeinsame Strategie voraus
In seinem Urteil legt der EuGH die Ausnahmeregelung für die Zusammenarbeit öffentlicher Träger jedoch eng aus. Eine solche Zusammenarbeit müsse auf einer gemeinsamen Strategie der Partner beruhen. Das sei hier nicht der Fall. Die Vereinbarung der Partner in Rheinland-Pfalz scheine nur darin zu bestehen, eine Leistung gegen ein Entgelt zu erwerben. Der EuGH sieht darin keine Grundlage für eine Ausnahme vom Vergaberecht. Das müsse allerdings das Oberlandesgericht Koblenz noch überprüfen.