Farbe Blau nicht identitätsstiftend für die AfD
Demnach hatte die AfD die Verwendung des Namensbestandteils "blau" untersagen lassen wollen, scheiterte aber. Die AfD verwende zwar diese Farbe für ihre Auftritte, die Farbe werde aber nicht ausschließlich mit der Partei identifiziert, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Darüber hinaus sei "blau" kein Namensbestandteil der AfD – anders als beispielsweise "grün" bei den Grünen. Gegen das Urteil könnte die AfD Berufung einlegen.