Aufgabe der Universalschlichtung soll auf Bund übergehen
Die derzeit den Ländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung (Universalschlichtung) soll danach zum 01.01.2020 auf den Bund übertragen werden. Dieser soll durch den Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle zugleich die Verpflichtung nach der EU-Richtlinie vom Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten erfüllen, im Bundesgebiet flächendeckend für eine Infrastruktur von Verbraucherschlichtungsstellen für Verbraucherstreitigkeiten zu sorgen.
Streitbeilegungsverfahren steigen stetig
Dem Entwurf zufolge haben sich seit Inkrafttreten des Streitbeilegungsgesetzes die Anzahl der Verbraucherschlichtungsstellen und die Anzahl der Streitbeilegungsverfahren stetig erhöht. Gerade vor dem Hintergrund der zum 01.11.2018 eingeführten Musterfeststellungsklage sei eine weitere Zunahme von Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen zu erwarten. Im Anschluss an eine erfolgreiche und rechtskräftig abgeschlossene Musterfeststellungsklage müssten Verbraucher, auch wenn sie sich auf das Musterfeststellungsurteil berufen können, ihre individuellen Ansprüche noch durchsetzen. Hierbei biete insbesondere die Verbraucherschlichtung für den Verbraucher eine im Vergleich zum Klageweg vor den ordentlichen Gerichten kostengünstige, schnelle und ressourcenschonende Alternative.