Bundesanzeiger Verlag verbietet Weiterverwendung
In Deutschland treten Gesetze der Bundesrepublik erst dann in Kraft, wenn sie im Bundesgesetzblatt erscheinen. Herausgeber ist der Bundesanzeiger Verlag, der zur Kölner Verlagsgruppe Dumont gehört. Bürger können die Gesetzestexte auf dem Portal "www.bgbl.de" einzeln kostenlos ansehen. "Sie können aber nicht gedruckt, durchsucht oder kopiert werden", beklagt die Stiftung. Der Bundesanzeiger Verlag verbiete die Weiterverwendung. "Wer die Gesetzblätter des Staates nutzen will, muss dem privaten Verlag Abo-Gebühren zahlen."
Stiftung gegen Rechte eines privaten Verlags an staatlichen Dokumenten
Die Open Knowledge Foundation werde nun alle Gesetzesblätter auf "OffeneGesetze.de" frei zugänglich machen. Die Stiftung forderte, der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass private Verlage keine Rechte an staatlichen Dokumenten beanspruchen dürften. "Amtliche Dokumente müssen kostenfrei und uneingeschränkt online für die Öffentlichkeit zugänglich sein." Das Urheberrecht müsse geändert werden, damit zentrale Dokumente der Demokratie offen bereitstünden.
Aktivisten nehmen für grundsätzliche Klärung Rechtsstreit in Kauf
Die Open-Data-Aktivisten schließen rechtliche Konsequenzen nicht aus: "Es ist möglich, dass der Verlag die Open Knowledge Foundation wegen Verletzung des Urheberrechts abmahnt, was eine grundsätzliche Klärung dieser Frage ermöglichen würde", erklärte ein Sprecher.