Streit um Tarifvertrags-Kündigungen: Ufo mit Eilantrag gegen Lufthansa gescheitert

Die Lufthansa muss die Kündigung von Tarifverträgen durch die Flugbegleitergewerkschaft Ufo weiterhin nicht anerkennen. Die Gewerkschaft scheiterte am 08.04.2019 vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main mit ihrem Eilantrag. Der Ufo-Vorsitzende Nicoley Baublies kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Die Niederlage kommt ungelegen, da die Gewerkschaft wegen Strafanzeigen gegen die amtierende Führungsspitze mit internen Problemen zu kämpfen hat.

Lufthansa erkannte Tarifvertrags-Kündigungen nicht an

Lufthansa hatte die Kündigungen wegen angeblicher Formfehler nicht anerkannt und geht davon aus, dass bei ungekündigten Verträgen weiterhin Friedenspflicht besteht, Streiks der Flugbegleiter also ausgeschlossen bleiben. Die Ufo will hingegen bei der Lufthansa-Kerngesellschaft ab dem 30.06.2019 streikbereit sein. Innerhalb der Gewerkschaft verschärft sich der Konflikt in der Führungsspitze. Für den 22.05.2019 ist auf der Homepage zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen worden, bei der die Abberufung von zwei Vorstandsmitgliedern zur Abstimmung steht, darunter der frühere Vorsitzende Alexander Behrens. Er hatte sein Amt 2018 aus gesundheitlichen Gründen abgegeben, war aber im Vorstand geblieben.

Gewerkschaft wegen Strafanzeigen gegen Führungsspitze unter Druck

Die verbliebene Ufo-Führung stellt Behrens und zwei weitere Vorstände in den Verdacht der Untreue und des Betrugs. Sie sollen sich gegenseitig vorteilhafte Anstellungsverträge ausgestellt haben, mit denen das Vereinsvermögen geschädigt worden sei. Entsprechende Strafanzeigen seien bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt gestellt worden, heißt es in der Einladung. Der Anwalt Samy Hammad wies die Vorwürfe im Namen seines Mandanten Behrens als unzutreffend zurück. Man behalte sich vor, eine Gegenanzeige wegen falscher Beschuldigung zu stellen. Er sei sich auch sicher, dass die Mitglieder sehr besonnen auf den Abwahlantrag reagieren werden. Behrens hänge sicher nicht an seinem Amt, sondern sorge sich um die Handlungsfähigkeit der Ufo.

ArbG Frankfurt a. M., Keine Angabe vom 08.04.2019

Redaktion beck-aktuell, 9. April 2019 (dpa).

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