Streit um Preise: LG Hamburg untersagt Coca-Cola Lieferstopp gegen Edeka

Im Streit zwischen dem Getränkehersteller Coca-Cola und Edeka um Einkaufspreise hat das Landgericht Hamburg einen Lieferstopp untersagt. Coca-Cola hatte vergangene Woche die Belieferung von Deutschlands größtem Lebensmittelhändler eingestellt, nachdem Edeka Forderungen nach höheren Preisen zurückgewiesen hatte. Edeka habe glaubhaft gemacht, dass die Preiserhöhung wahrscheinlich unangemessen sei, teilte das Landgericht Hamburg am Freitag mit.

Kartellrechtswidriges Verhalten

Mit der Preisvorgabe und deren Durchsetzung mithilfe eines Lieferstopps nutze die Antragsgegnerin eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus. Darin liege ein kartellrechtswidriges Verhalten. Coca-Cola habe es daher zu unterlassen, Edeka zu den zuletzt vereinbarten Konditionen bis zum Abschluss einer Anschlussvereinbarung nicht mehr zu beliefern. Das Gericht befristete die Donnerstag erlassene einstweilige Verfügung (Az. 415 HKO 72/22) bis zum 30.09. Laut Edeka war der bisher gültige Vertrag mit Coca-Cola im Januar 2022 geschlossen worden. Zuvor hatte das "Handelsblatt" über die Entscheidung berichtet.

"Preistreiberei" einiger Markenkonzerne Grenzen gesetzt

"Diese Entscheidung ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ein erfreuliches Signal", teilte Edeka am Freitag mit. Sie setze der "Preistreiberei" einiger Markenkonzerne Grenzen, die mit ungerechtfertigten Preiserhöhungsforderungen ihre Gewinne maximieren wollten. "Gerade in Zeiten der steigenden Inflation ist es ein wichtiges Anliegen von Edeka, die privaten Haushalte zu entlasten", hieß es weiter. Daher stehe Edeka seit Monaten in "harten Verhandlungen" mit der Markenartikelindustrie. Nicht vermeidbare Preissteigerungen dürften nicht allein den Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgebürdet werden, sondern müssten in der gesamten Wertschöpfungskette verteilt werden, forderte Edeka. Der Edeka-Verbund investiere in erheblichem Umfang, um die Verkaufspreise möglichst stabil zu halten, "auch zu Lasten der eigenen Marge".

Widerspruch von Coca-Cola Deutschland

Coca-Cola Deutschland teilte auf Anfrage mit, dass das Gericht die Entscheidung ohne Anhörung getroffen habe, "sodass unsere Argumente nicht einfließen konnten". Entsprechend habe man Widerspruch eingelegt. Das Unternehmen betonte, dass die frühzeitig angekündigte Preiserhöhung deutlich unter der aktuellen Nahrungsmittelinflation liege und auch unter der Preisentwicklung vieler Handelsmarken. Beide Unternehmen signalisierten am Freitag Gesprächsbereitschaft: "Wir sind selbstverständlich weiterhin bestrebt, eine Einigung im Sinne unserer Kundinnen und Kunden zu erzielen", hieß es bei Edeka. "Wir hoffen auf einen zügigen und konstruktiven Fortgang der Gespräche und auf Verhandlungsbereitschaft bei Edeka", teilte Coca-Cola mit.

LG Hamburg, Beschluss vom 08.09.2022 - 415 HKO 72/22

Redaktion beck-aktuell, 9. September 2022 (dpa).