EU-Kommission billigt Zahlungen an Flughafen Hahn
In dem Streit geht es um staatliche Beihilfen seit 1997 für den Hunsrück-Flughafen Hahn und um Verträge mit dem Billigflieger Ryanair über Flughafenentgelte. Lufthansa hatte zunächst gegen einen Beschluss der EU-Kommission von 2014 geklagt. Brüssel hatte darin Zahlungen des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport sowie von Rheinland-Pfalz und Hessen an den Flughafen Hahn gebilligt. Lufthansa war der Ansicht, dass bestimmte Zuwendungen an den Flughafen sowie Verträge des Flughafens mit Ryanair nicht mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar seien. Fraport und die beiden Länder waren damals die Gesellschafter des Hunsrück-Airports. Heute gehört er zu 82,5% dem chinesischen Großkonzern HNA und zu 17,5% dem Land Hessen.
EuGH: Lufthansa konnte Betroffenheit nicht nachweisen
Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies 2019 als erste Instanz die Klage als unzulässig ab. Die Lufthansa, die anders als ihre Konkurrentin Ryanair nicht vom Airport Hahn abhebe, habe in diesem Fall keine so starke Beeinträchtigung ihres Geschäfts dargelegt, als dass ihr ein Klagerecht zustünde. Lufthansa legte dagegen Rechtsmittel beim EuGH ein - das jetzt das Urteil bestätigte. Der Gerichtshof befand unter anderem, dass Lufthansa hätte nachweisen müssen, dass der Beschluss sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften berühre - oder wegen "besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände".