Streit um di­gi­ta­les Erbe: Kam­mer­ge­richt Ber­lin regt Ver­gleich mit Face­book an

Im ju­ris­ti­schen Streit um das vir­tu­el­le Erbe bei Face­book hat das Kam­mer­ge­richt am 25.04.2017 eine Ei­ni­gung bei­der Par­tei­en an­ge­regt. In dem Be­ru­fungs­ver­fah­ren geht es um die Frage, ob Face­book den El­tern eines ver­stor­be­nen Mäd­chens Zu­gang zu des­sen Kon­to­da­ten ge­wäh­ren muss. Ge­klagt hatte eine Mut­ter, deren Toch­ter 2012 unter bis­lang un­ge­klär­ten Um­stän­den ums Leben ge­kom­men war. Die El­tern er­hof­fen sich vor allem von den Chat-Nach­rich­ten des Ac­counts Rück­schlüs­se auf die To­des­um­stän­de des Teen­agers. Sie wol­len klä­ren, ob es sich um einen Sui­zid ge­han­delt haben könn­te.

Face­book: Of­fen­le­gung würde Rech­te an­de­rer Nut­zer be­ein­träch­ti­gen

Face­book ar­gu­men­tiert unter an­de­rem, dass von der Of­fen­le­gung von Nach­rich­ten auch an­de­re Nut­zer be­trof­fen wären, die mit der da­mals 15-Jäh­ri­gen ge­chat­tet hät­ten - und dabei an­ge­nom­men hät­ten, dass die In­hal­te pri­vat blei­ben. Die Rich­ter schlu­gen vor, die Chat­ver­läu­fe mit ge­schwärz­ten Namen an die El­tern her­aus­zu­ge­ben. In wel­cher Art und Weise - etwa aus­ge­druckt oder als Datei - blieb zu­nächst offen. Die Klä­ger­sei­te fürch­tet aber, dass Face­book nicht nur Namen un­kennt­lich ma­chen könn­te, son­dern auch re­le­van­te Text­pas­sa­gen, die nach An­sicht des US-Kon­zerns Rück­schlüs­se auf die Per­so­nen zu­las­sen.

LG: Ver­trag mit Face­book Teil des Erbes

In ers­ter In­stanz hatte das Ber­li­ner Land­ge­richt im Sinne der Mut­ter ent­schie­den. Die Rich­ter er­klär­ten 2015, dass der Ver­trag mit Face­book Teil des Erbes sei. Sie woll­ten den di­gi­ta­len Nach­lass nicht an­ders be­han­delt sehen als etwa Brie­fe und Ta­ge­bü­cher. Der US-Kon­zern wehr­te sich da­ge­gen, jetzt liegt die Ent­schei­dung beim Kam­mer­ge­richt. Für den mög­li­chen Ver­gleich setz­te das Kam­mer­ge­richt eine Frist von zwei Wo­chen. Soll­te es bis dahin zu kei­ner Ei­ni­gung kom­men, wol­len die Rich­ter ihr Ur­teil am 30.05.2017 ver­kün­den. In wel­che Rich­tung diese Ent­schei­dung gehen würde, war noch völ­lig offen.

Redaktion beck-aktuell, 25. April 2017 (dpa).

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