Kreditwirtschaft bemängelt übermäßige Bürokratie nach BGH-Entscheidung
Der Bundesgerichtshof hatte im April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen an ihren AGB die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Viele Geldhäuser müssen daher nachträglich um Zustimmung zu ihren aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren zurückfordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben. Die Deutsche Kreditwirtschaft setze sich dafür ein, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen "für Änderungen von auf Dauer angelegten Verträgen künftig praxisgerechter gestaltet werden", so eine Sprecherin. Das BGH-Urteil löse unter anderem übermäßige Bürokratie aus. Das Gutachten solle hier Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
Gesetzesänderung soll Unsicherheit beenden
Das Urteil sorgt seit längerem für erheblichen Ärger. Allein bei der Finanzaufsicht Bafin gingen von Januar bis Ende März rund 750 Beschwerden von Bankkunden ein. "Das eine Urteil fällt zugunsten eines Kunden aus, das andere fällt zugunsten der Bank aus", sagte der Stuttgarter Verbandschef Glaser mit Blick auf Rechtsstreitigkeiten. "Das hilft uns alles nichts." Die Unsicherheit müsse durch eine Gesetzesänderung beendet werden.