Streit um Bankgebühren: Kreditwirtschaft strebt Gesetzesänderung an

Im Dauerstreit um Kontogebühren pochen Kreditinstitute in Deutschland nun auf Rechtssicherheit. Ziel sei eine Gesetzesänderung, sagte der Chef des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbandes, Roman Glaser, gestern in Stuttgart. Die Deutsche Kreditwirtschaft - also nicht nur die zum genossenschaftlichen Bereich gehörenden Volks- und Raiffeisenbanken, sondern auch Sparkassen und private Banken - habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das als Grundlage dienen könnte.

Kreditwirtschaft bemängelt übermäßige Bürokratie nach BGH-Entscheidung

Der Bundesgerichtshof hatte im April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen an ihren AGB die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Viele Geldhäuser müssen daher nachträglich um Zustimmung zu ihren aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren zurückfordern, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben. Die Deutsche Kreditwirtschaft setze sich dafür ein, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen "für Änderungen von auf Dauer angelegten Verträgen künftig praxisgerechter gestaltet werden", so eine Sprecherin. Das BGH-Urteil löse unter anderem übermäßige Bürokratie aus. Das Gutachten solle hier Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Gesetzesänderung soll Unsicherheit beenden

Das Urteil sorgt seit längerem für erheblichen Ärger. Allein bei der Finanzaufsicht Bafin gingen von Januar bis Ende März rund 750 Beschwerden von Bankkunden ein. "Das eine Urteil fällt zugunsten eines Kunden aus, das andere fällt zugunsten der Bank aus", sagte der Stuttgarter Verbandschef Glaser mit Blick auf Rechtsstreitigkeiten. "Das hilft uns alles nichts." Die Unsicherheit müsse durch eine Gesetzesänderung beendet werden.

Gitta Kharraz, Redaktion beck-aktuell, 3. Mai 2022 (dpa).

Mehr zum Thema