LAG Niedersachsen bestätigt Boni an VW-Manager

Im Rechtsstreit um weitere Bonuszahlungen an einen hochrangigen VW-Manager hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen die Berufung von Kläger und Unternehmen zurückgewiesen. Die bisherigen Bonuszahlungen seien damit bestätigt, sagte eine Sprecherin des Gerichts am 08.01.2018 in Hannover.

Manager verlangte höhere Bonuszahlungen 

Der Kläger war früher Chef von VW-Konzerntöchtern sowie Markenvorstand bei Volkswagen Nutzfahrzeuge. Er war der Ansicht, seine erfolgsabhängigen Bonuszahlungen seien nicht hoch genug ausgefallen. Außerdem verlangte er, Befristungen im Dienstvertrag als unwirksam festzustellen. VW beurteilte die Bonuszahlungen dagegen als zutreffend festgesetzt.

LAG bestätigt befristete Übertragung von Leitungsfunktionen

Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte sich der Ansicht des Konzerns angeschlossen und die bereits gezahlten Boni als ausreichend betrachtet. Sowohl der Manager als auch Volkswagen legten Berufung gegen dieses Urteil ein, die nun vom LAG zurückgewiesen wurde. Auch die befristete Übertragung von Leitungsfunktionen sei wirksam, weil das Beschäftigungsverhältnis fortbestanden habe, so das LAG weiter.  Für beide Parteien sei die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen, sagte die Sprecherin. Vergleichsgespräche seien nicht ernsthaft geführt worden.

Im Sommer: Fall Neußer

Ebenfalls im Streit um Boni hatte es im Sommer in einem anderen Fall eine Einigung zwischen Volkswagen und dem früheren Entwicklungsvorstand der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer, gegeben. Beide Seiten schlossen einen Vergleich.

Redaktion beck-aktuell, 9. Januar 2018 (dpa).

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