Manager verlangte höhere Bonuszahlungen
Der Kläger war früher Chef von VW-Konzerntöchtern sowie Markenvorstand bei Volkswagen Nutzfahrzeuge. Er war der Ansicht, seine erfolgsabhängigen Bonuszahlungen seien nicht hoch genug ausgefallen. Außerdem verlangte er, Befristungen im Dienstvertrag als unwirksam festzustellen. VW beurteilte die Bonuszahlungen dagegen als zutreffend festgesetzt.
LAG bestätigt befristete Übertragung von Leitungsfunktionen
Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte sich der Ansicht des Konzerns angeschlossen und die bereits gezahlten Boni als ausreichend betrachtet. Sowohl der Manager als auch Volkswagen legten Berufung gegen dieses Urteil ein, die nun vom LAG zurückgewiesen wurde. Auch die befristete Übertragung von Leitungsfunktionen sei wirksam, weil das Beschäftigungsverhältnis fortbestanden habe, so das LAG weiter. Für beide Parteien sei die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen, sagte die Sprecherin. Vergleichsgespräche seien nicht ernsthaft geführt worden.
Im Sommer: Fall Neußer
Ebenfalls im Streit um Boni hatte es im Sommer in einem anderen Fall eine Einigung zwischen Volkswagen und dem früheren Entwicklungsvorstand der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer, gegeben. Beide Seiten schlossen einen Vergleich.