Tchibo wirft dem Discounter vor, seit Ende 2023 Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo mehrfach unter den Herstellungskosten und damit zu billig verkauft zu haben. Das Unternehmen sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und will Aldi Süd dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen – bislang erfolglos. Das LG Düsseldorf hatte die Klage im vergangenen Jahr abgewiesen. Im Februar wies das OLG Düsseldorf auch die Berufung zurück. Die Richter teilten die Kritik nicht und sahen kein unbilliges Verhalten, ließen die Revision aber zu.
In der schriftlichen Urteilsbegründung wies das Gericht unter anderem auf die ungeklärte Rechtsfrage hin, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter den Herstellungskosten rechtlich dem Verkauf unter dem Einstandpreis gleichzustellen sei. Die Klärung der Frage sei zur Fortbildung des Rechts erforderlich, hieß es.
Tchibo: Alle Verlustverkäufe gleich behandeln
Verlustverkäufe unter Einstandspreisen seien nach aktuellem Recht verboten, sagte Tchibo-Sprecher Arndt Liedtke. "Das muss auch für Verlustverkäufe unter Herstellungskosten gelten." Aus Sicht des Wettbewerbs und der Verbraucher mache es keinen Unterschied, ob Kaffee als Fertigware eingekauft und weiterverkauft oder als Rohkaffee eingekauft, im Konzern geröstet und dann weiterverkauft werde. "Daher sollten alle Verlustverkäufe gleich behandelt werden", so Liedtke. Aldi Süd äußerte sich auf Nachfrage nicht.
Nach Angaben des Kaffeerösters verkaufte der Discounter bestimmte Kaffeesorten zeitweise mit erheblichen Verlusten – von zwei Euro pro Kilo und mehr ist die Rede. Produziert wird der Kaffee von Aldis Tochtergesellschaft New Coffee.
Die Kaffeepreise sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, auch Tchibo hat sie kürzlich erneut angehoben. Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland müssen für das beliebte Heißgetränk tiefer in die Tasche greifen. Bohnenkaffee war im Januar laut Statistischem Bundesamt im Schnitt 58% teurer als 2020.


