Streit um Einreisesperre: "Der Mauretanier" wird Fall für BVerwG

Die Stadt Duisburg will die Einreisesperre für einen ehemaligen Guantánamo-Häftling, der als "Der Mauretanier" Hollywoodruhm erlangte, aufrechterhalten. Und so landet der Streit jetzt in Leipzig.

Mohamedou Ould Slahi war 14 Jahre lang im US-Gefangenenlager Guantánamo inhaftiert. Die Stadt Duisburg hatte gegen den heutigen Niederländer eine 20 Jahre geltende Einreisesperre verfügt. Begründung: Terrorgefahr. Dafür sah das OVG keinen Grund mehr, denn der Kläger hatte in der Zwischenzeit die niederländische Staatsangehörigkeit angenommen und war damit EU-Bürger geworden.

Es ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber die Revision zu. Die Stadt Duisburg hat das Rechtsmittel jetzt eingelegt, wie eine OVG-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mitteilte. Die Akten seien in Leipzig.

Der Fall Slahi hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Hollywood verfilmte sein autobiografisches Buch "Das Guantánamo-Tagebuch" unter dem Titel "Der Mauretanier". Der Film lief 2021 mit Jodie Foster als Menschenrechtsanwältin und Benedict Cumberbatch als Ermittler in den Kinos und war auch im deutschen Fernsehen zu sehen.

Redaktion beck-aktuell, kw, 13. März 2026 (dpa).

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