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Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle südlich von Hannover ist rechtmäßig im Einsatz. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag auf Zulassung der Revision zurückgewiesen, teilte das niedersächsische Innenministerium am 28.09.2020 mit. Bei dieser sogenannten "Section Control" wird die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem gut zwei Kilometer langen Abschnitt ermittelt. Dazu werden kurzfristig alle Kennzeichen erfasst.
Anwalt hatte datenschutzrechtliche Bedenken
Die Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen in der Region Hannover misst das Tempo nicht an einer einzelnen Stelle. Stattdessen ermittelt sie die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem rund 2,2 Kilometer langen Abschnitt - dort gilt Tempo 100. Dafür werden die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos unabhängig von ihrem Tempo erfasst und kurzfristig gespeichert. Werktags sind dort täglich mehr als 15.500 Fahrzeuge unterwegs. Ähnliche Anlagen gibt es beispielsweise in Österreich. Das System war im vergangenen Jahr zeitweise abgeschaltet worden. Ein Anwalt hatte datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet. Die Anlage ging wieder in Betrieb, als das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Klage im November 2019 abwies.
Section Control als Beitrag für mehr Verkehrssicherheit
Ihm sei das Streckenradar an der Bundesstraße 6 bei Laatzen "ein besonderes Anliegen", sagte Landesinnenminister Boris Pistorius (SPD). "Denn klar war von vornherein: Der Einsatz von Section Control kann einen wesentlichen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leisten", betonte der SPD-Politiker. Wie bei jeder neuen Technologie sei aber auch beim Start von Section Control klar gewesen, dass es einige Hürden geben könne: "Gerade vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir diesen Schritt als erstes Bundesland seinerzeit gewagt haben." Damit könnten auch andere Bundesländer die Technik auf geeigneten Strecken einsetzen, so Pistorius. Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe erklärte, damit sei höchstrichterlich bestätigt, dass es sich beim Streckenradar um ein "modernes und rechtskonformes Mittel der Geschwindigkeitsüberwachung" handelt.
BVerwG
Redaktion beck-aktuell, 28. September 2020.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
OVG Lüneburg, Geschwindigkeitsüberwachung durch Abschnittskontrolle, NZV 2020, 145
Brenner, Section Control, DAR 2019, 61
OVG Lüneburg, Zulässige Geschwindigkeitsüberwachung durch Abschnittskontrolle - Section Control, NJW 2019, 2951
VG Hannover, Verkehrsüberwachung durch eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle (Section Control), SVR 2019, 193 (m. Anm. Koehl
Graupe, Datenschutzrechtliche Bewertung des ersten bundesweiten Pilotprojekts einer "Section-Control", ZD-Aktuell 2015,
04650
Aus dem Nachrichtenarchiv
OVG Lüneburg: Verkehrsüberwachung mittels "Abschnittskontrolle" auf der B6 ist rechtmäßig,
Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.11.2019,
becklink 2014714