Straßenverkehrsrecht: Experten erwarten "Paradigmenwechsel"

Mehr Platz für Radfahrer und Fußgänger, mehr Tempo-30-Zonen in Städten: Das könnte die Folge einer Reform des Straßenverkehrsgesetzes sein. Experten begrüßten am Dienstag einen vorgelegten Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums. Von einem "Paradigmenwechsel" sprach Christian Hochfeld, Direktor der Denkfabrik Agora Verkehrswende. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) setzt mit der Reform eine Vorgabe des Koalitionsvertrags um. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat zustimmen.

Mehr Spielräume für Kommunen in der Verkehrsplanung

Die Reform könne die Grundlage für einen Modernisierungsschub im städtischen Verkehr bilden, weil die Verantwortung für die Gestaltung der Mobilität und des Verkehrs vor Ort stärker in die Hände der Kommunen gelegt werden solle. Der öffentliche Raum in den Städten könne fairer zwischen den einzelnen Verkehrsträgern verteilt werden, sagte Hochfeld. Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden könnte, sieht vor, dass Kommunen künftig mehr Spielräume in der Verkehrsplanung bekommen. Konkret sollen neben Zielen der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs gleichberechtigt Ziele des Klima- und Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung stehen. Auf dieser Basis sollen dann Verordnungen erlassen werden können.

Experte sieht weiteren Handlungsbedarf

Hochfeld sagte, viele Städte warteten auf eine Modernisierung, zum Beispiel für einfachere Ausweisungen von Tempo-30-Zonen und für die Einrichtung von Busspuren und Radwegen. Im einem weiteren Schritt aber müsse die untergeordnete Straßenverkehrsordnung geändert werden. Der Rechtsanwalt Roman Ringwald von der Kanzlei Becker Büttner Held sagte, an den geltenden Vorgaben der Straßenverkehrsordnung scheiterten derzeit in der Praxis viele Änderungen etwa zur Einrichtung von Busspuren. "Erst wenn wir da rangehen, dann ändern sich wirklich die Handlungsspielräume von Kommunen sehr stark."

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 21. Juni 2023 (dpa).