Das Verfahren gegen den Unionsfraktionsvorsitzenden und früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wegen der Umstände beim Kauf von Corona-Masken ist eingestellt worden. Die Prüfung eines Anfangsverdachts habe keine "tatsächlichen Anhaltspunkte" für eine Straftat ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Daher habe es keine Aufnahme von Ermittlungen gegeben.
Das Gesundheitsministerium hatte während der Corona-Pandemie Atemmasken für mehrere Milliarden Euro bestellt. Ein beträchtlicher Teil davon wurde nicht gebraucht. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, mehr als 170 Strafanzeigen seien gegen Spahn in seiner Eigenschaft als ehemaliger Bundesminister für Gesundheit eingegangen, die Vorwürfe seien Vorteilsannahme und Untreue. Für die Prüfung des Sachverhalts seien ein Sachverständigenbericht sowie Berichte des Bundesrechnungshofs ausgewertet worden.
Um in der Krise ausreichend Schutzmasken zu beschaffen, hatte das Gesundheitsministerium ein besonderes Verfahren angewendet, bei dem Lieferverträge ohne weitere Verhandlungen zu festen Preisen zustande kamen. Mehr Firmen als gedacht machten bei der Ausschreibung mit. Später klagten Lieferanten wegen verweigerter Bezahlung nach Mängelbeschwerden. Spahn rechtfertigte das Vorgehen schon im Juni 2024 in einer Bundestagsdebatte: "Wir mussten in der Not entscheiden."


