Strafschärfung für Cum-Ex: Nordrhein-Westfalen bringt erneut Antrag ein

Nordrhein-Westfalens Landesregierung nimmt sich erneut der Strafverschärfung für Cum-Ex-Geschäfte an und hat zum zweiten Mal ihren Antrag auf Änderung der Abgabenordnung eingebracht. Man wolle den Cum-Ex-Strippenziehern nicht das Feld überlassen, begründete gestern Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU) das Vorgehen.

Erster Antrag im alten Bundestag nicht mehr behandelt

Auf Initiative des Ministers hatte die Landesregierung erstmals im Oktober 2020 einen Antrag zur Änderung der Abgabenordnung in den Bundesrat eingebracht. Ziel war die umfassende Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung, unabhängig von der Steuerart. Dieser Antrag fand im Bundesratsplenum eine Mehrheit, wurde durch die Diskontinuität jedoch im vorherigen Bundestag nicht mehr behandelt. Daher bringt Nordrhein-Westfalen den Antrag nun erneut in den Bundesrat ein.

Cum-Ex bislang nicht ohne Weiteres schwerer Fall der Steuerhinterziehung

Nach der geltenden Abgabenordnung werden Cum-Ex und ähnliche Fälle nicht ohne Weiteres als sogenannte besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung eingestuft. Eine Beschränkung dieser Strafschärfung auf bandenmäßig begangene Delikte im Bereich Umsatz- und Verbrauchssteuern ist laut Biesenbach aber nicht hinnehmbar und nicht zeitgemäß. Allein in den bei der Staatsanwaltschaft Köln anhängigen Cum-Ex-Verfahrenskomplexen werde inzwischen gegen über 1.300 Beschuldigte ermittelt.

Biesenbach: Derzeitige Gesetzeslage nicht befriedigend

Die Strafverfolgerinnen und Strafverfolger sähen sich bei Cum-Ex einem Steuerskandal nie geahnten Ausmaßes gegenüber, einem international agierenden Netzwerk von Bankern und Finanzexperten, die über Jahre hinweg eine Steuerhinterziehungsindustrie gebildet hätten. Die geltende Gesetzeslage werde dem Ausmaß dieses Steuerskandals nicht gerecht, so Biesenbach. Denn nach der Wertung des Gesetzgebers begründe derzeit die bandenmäßige Hinterziehung von etwa Kapitalertragsteuern – und um die geht es etwa in den Cum-Ex-Verfahren – keinen besonders schweren Fall. Die Differenzierung sei nicht zu akzeptieren, so Biesenbach. "Wir bringen unseren Antrag daher noch einmal ein. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bleibt dran und überlässt den Cum-Ex-Strippenziehern nicht das Feld."

Eckpunkte des eingebrachten Gesetzesentwurfs

Mit dem Gesetzentwurf sollen bestimmte Schwachstellen beseitigt werden. So soll die Beschränkung der Strafschärfung auf die bandenmäßige Steuerhinterziehung von Umsatz- und Verbrauchssteuern aufgehoben werden. Ferner sollen sämtliche bandenmäßig begangene Steuerhinterziehungen mit einer erhöhten Strafandrohung von sechs Monaten bis zu zehn Jahren belegt werden. Außerdem will die Landesregierung eine dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechende teilweise Erweiterung der Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung und somit eine bessere Aufklärung ermöglichen.

Redaktion beck-aktuell, 16. Februar 2022.