Strafrechtspolitik soll bessere Datengrundlage erhalten

Vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Strafvollstreckung: Die Arbeit der Strafjustiz soll statistisch besser erfasst werden. Die Daten sollen im Sinne einer "evidenzbasierten Strafrechtspolitik" Grundlage einer Fortentwicklung des Strafrechts sein.

"Strafrechtspolitik muss sich an empirischen Fakten orientieren – nicht an gefühlten Wahrheiten", so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bei der Vorstellung eines Referentenentwurfs aus seinem Haus. Ausgerechnet im Bereich des Strafrechts sei die Datengrundlage aber noch oft lückenhaft. "Mit dem Strafrechtspflegestatistikgesetz wollen wir diesen blinden Fleck beseitigen". 

Vier Statistiken soll es künftig im Bereich der Strafjustiz geben: Die Strafverfolgungsstatistik I (Beschuldigte in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren), die Strafverfolgungsstatistik II (Personen in strafgerichtlichen Verfahren), die Strafvollstreckungsstatistik (Personen im strafrechtlichen Vollstreckungsverfahren) sowie die Statistik zum Maßregelvollzug.

Statistiken sollen miteinander verknüpft werden können

Mit den Strafverfolgungsstatistiken I und II sollen durch die Erhebung bestimmter Merkmale aktuelle kriminalpolitische Informationsbedarfe abgedeckt werden, insbesondere zum Tatmittel Internet, zur Organisierten Kriminalität, zum Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung, zu Meldungen nach dem Geldwäschegesetz, zu Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der verletzten Person und – bei Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter – zu ihrem Näheverhältnis zur beschuldigten Person. Auch sollen Daten zur Untersuchungshaft, zu Maßnahmen der Sicherung der Einziehung und zur Mitwirkung von Verteidigern und Verteidigerinnen erhoben werden.

Mit der Strafvollstreckungsstatistik soll laut BMJ zum Beispiel erstmals erkennbar werden, wie häufig Geldstrafen bei bestimmten Gruppen von verurteilten Personen oder Straftatbeständen als Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt werden. Auch werde für alle Bewährungsstrafen ermittelbar, wie häufig die Aussetzung zur Bewährung widerrufen wird, sich der Verurteilte also nicht "bewährt" hat.

Für die Daten der Strafverfolgungsstatistiken I und II sowie der Strafvollstreckungsstatistik plant das Ministerium, Personen- und Verfahrenspseudonyme zu erstellen, damit die Daten der Statistiken miteinander verknüpft werden können. Damit sollen erstmals verlaufsstatistische Analysen ermöglicht werden. Mithilfe der Verknüpfung will das BMJ erstmals nachvollziehbar machen, wie viele Verfahren, die in der Strafverfolgungsstatistik I erfasst wurden, später in einer Verurteilung einer Person endeten. Die Verknüpfbarkeit schaffe zudem die Basis für Rückfalluntersuchungen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 17. Oktober 2024.