Wenn strafgerichtliche Hauptverhandlungen eskalieren, richtet sich der Blick schnell auf die Verteidigung. Von "dysfunktionaler Verteidigung", "Konfliktverteidigung" oder "Klamaukverteidigung" ist dann die Rede – gemeint sind Strategien, die als verzögernd, konfrontativ oder systemfremd erscheinen. Der Begriff hat im strafprozessualen Diskurs längst Karriere gemacht.
Doch möglicherweise beschreibt er das falsche Problem. Viele Konflikte entstehen nicht aus einer angriffslustigen Verteidigung, sondern aus den widrigen Kommunikationsbedingungen des Strafverfahrens selbst. Denn die Hauptverhandlung ist kein neutraler Diskursraum, sie ist ein institutionell geprägtes Machtgefüge.
In diesem Gefüge treffen Rollen, institutionelle Erwartungen und persönliche Überzeugungen unmittelbar aufeinander. Kommunikation findet hier nicht im luftleeren Raum statt, sondern innerhalb einer Ordnung, die Hierarchie und Entscheidungsmacht strukturell verteilt.
Der Mythos der ergebnisoffenen Hauptverhandlung
Das strafprozessuale Idealbild beschreibt die Hauptverhandlung als rationalen Kommunikationsraum. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung bringen ihre Perspektiven ein, prüfen einander und tragen – in unterschiedlichem Verantwortungskontext – zur Aufklärung des Sachverhalts bei. Wahrheit erscheint in diesem Modell als Ergebnis eines geordneten Austauschs von Argumenten und Beweisen.
Dieses Ideal ist nicht falsch. Es ist jedoch vor allem ein normatives Leitbild.
Die Praxis sieht häufig anders aus. Kommunikation findet im Gerichtssaal selten zwischen gleichberechtigten Diskursteilnehmern statt, sie bewegt sich vielmehr innerhalb eines klar hierarchisch strukturierten Systems. Das Gericht leitet das Verfahren, bestimmt Ablauf und Ton – und entscheidet zugleich darüber, welche Beiträge Gehör finden. Was als Ordnung gedacht ist, wirkt in der Praxis nicht selten als Struktur der Macht. Und wer die Struktur kontrolliert, kontrolliert den Diskurs.
Kommunikation im Machtgefüge
Diese strukturelle Asymmetrie prägt die Kommunikation stärker als die Beteiligten selbst. Verteidigerinnen und Verteidiger verfügen zwar formal über weitreichende Rechte – sie können Fragen stellen, Einwände erheben und Beweisanträge vorbringen. Praktisch hängt die Reichweite dieser Rechte jedoch stark von der richterlichen Steuerung ab.
Gerade in der Beweisaufnahme zeigt sich diese Dynamik besonders deutlich: Das Fragerecht der Verteidigung ist gesetzlich garantiert, seine tatsächliche Reichweite bestimmt jedoch der oder die Vorsitzende. Jede Nachfrage kann dadurch zugleich ein Erkenntnisinstrument und ein Risiko sein – etwa dann, wenn sie als "nicht sachdienlich", "wiederholend" oder "bereits beantwortet" zurückgewiesen wird. Kommunikation wird damit nicht nur zum Medium der Erkenntnis, sondern zugleich zum Instrument der Kontrolle.
In einem solchen Umfeld entsteht leicht der Eindruck, Verteidigung sei "störend". Fragen wirken wie Provokationen, Einwände wie Verzögerungstaktik. Konflikte erscheinen als Ausdruck mangelnder Professionalität – obwohl sie häufig strukturell angelegt sind. Gerade deshalb greift die verbreitete Kritik an einer angeblich "dysfunktionalen Verteidigung" zu kurz: Sie beschreibt ein Phänomen – erklärt aber nicht seine Ursachen.
Wo Verteidigung in einem institutionell asymmetrischen Raum agiert, wird strategische Kommunikation nahezu unvermeidlich. Wer strukturell weniger Einfluss besitzt, versucht, durch seine Sprache zu wirken. Argumente dienen dann nicht nur dazu, zu überzeugen. Sie sollen Aufmerksamkeit erzeugen, Wahrnehmungen verschieben oder institutionelle Grenzen sichtbar machen. Sprache verliert ihren dialogischen Charakter und wird taktisch.
Wenn sich die Rollen verhärten
Zur Dynamik der Hauptverhandlung tragen alle Beteiligten bei. Auch Gericht und Staatsanwaltschaft sind Teil dieser Kommunikationsstruktur. Früh gebildete Hypothesen über Schuld oder Unschuld können – meist unbewusst – zum Filter für die Wahrnehmung des gesamten Verfahrens werden.
Sozialpsychologisch ist dieses Phänomen gut bekannt: Wer einmal eine Erwartung entwickelt hat, neigt dazu, bestätigende Informationen stärker wahrzunehmen als widersprechende. Dieser sogenannte Bestätigungsfehler ("confirmation bias") beeinflusst Wahrnehmung, Bewertung und Gewichtung von Argumenten – die Kommunikation verschiebt sich, aus einem Austausch von Argumenten wird ein Kampf um Deutungshoheit.
Auch die Sprache des Strafverfahrens trägt zu dieser Entwicklung bei. Fachbegriffe und ritualisierte Wendungen sind zwar präzise, erzeugen aber zugleich Distanz. Begriffe wie "Waffengleichheit", "Wahrheitsfindung" oder "rechtliches Gehör" gehören zum festen Vokabular der Hauptverhandlung – verlieren jedoch leicht ihre konkrete Bedeutung, wenn sie allzu routiniert dahingeschrieben, bzw. -gesagt werden.
Die Rolle der Staatsanwaltschaft
In der öffentlichen Wahrnehmung konzentriert sich die Aufmerksamkeit häufig auf den Konflikt zwischen Gericht und Verteidigung. Dabei gerät leicht aus dem Blick, dass auch die Staatsanwaltschaft die Dynamik der Hauptverhandlung mitprägt.
Im strafprozessualen Idealbild soll sie als objektive Hüterin des Gesetzes arbeiten, aber in der Praxis muss sie gleichzeitig neutral bleiben und auch die Anklage vertreten. Je stärker sie sich ausschließlich als Vertreterin der Anklage versteht, desto stärker verfestigen sich auch die Fronten im Gerichtssaal. Umgekehrt kann eine aktiv diskutierende Staatsanwältin dazu beitragen, dass die Hauptverhandlung tatsächlich zu einem Ort des argumentativen Austauschs wird.
Der unterschätzte Faktor: Unsicherheit
Ein weiterer Faktor wird in der Debatte selten berücksichtigt: Unsicherheit. Hauptverhandlungen sind hochkomplexe Situationen, in denen alle Beteiligten unter erheblichem Erwartungsdruck stehen. Unsicherheit führt jedoch selten zu Offenheit, sondern häufig zu Abwehrreaktionen. Die Beteiligten verhalten sich vorsichtiger, defensiver und stärker rollenorientiert. Der Konflikt entsteht dann nicht aus persönlicher Aggression, sondern aus der Sorge, seiner Rolle nicht gerecht zu werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint die sogenannte "Konfliktverteidigung" in einem anderen Licht. Sie ist weniger eine Abweichung von professioneller Rationalität als vielmehr eine Reaktion auf die tatsächlichen Kommunikationsbedingungen des Strafverfahrens. Verteidigerinnen und Verteidiger reagieren auf diese Struktur mit den Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen: Sprache, Strategie und Öffentlichkeit. Konflikt wird damit nicht zur Ursache der Dysfunktion, sondern zu ihrem Symptom.
Um die Hauptverhandlung funktionsfähig zu halten, braucht es daher weniger neue Regeln als ein neues Selbstverständnis: Kommunikation ist im Strafprozess kein Nebenschauplatz, sondern der zentrale Ort rechtsstaatlicher Verantwortung.
Praktische Ansätze für die Verhandlungspraxis
Wie könnte das aus anwaltlicher Sicht aussehen? Professionelle Kommunikation entscheidet sich vor allem in der Hauptverhandlung und es braucht dazu mehr als juristische Präzision. Sie beruht im Kern auf drei Elementen: Gesprächskultur, Wahrnehmung des Gegenübers und einer Haltung, die man als "professionelle Freundlichkeit" beschreiben kann.
Gerichtsverhandlungen folgen festen Ritualen. Sie geben dem Verfahren Struktur und Stabilität – können es aber auch erstarren lassen. Entscheidend ist daher, wie diese Rituale genutzt werden. Versteht man sie lediglich als formale Hülle, ersticken sie Kommunikation. Werden sie dagegen bewusst eingesetzt, können sie einen Rahmen für respektvolle und klare Interaktion schaffen.
Es gilt, das Gegenüber nicht ausschließlich als Gegner zu begreifen, sondern dessen institutionelle Aufgabenzuschreibung zu respektieren. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung verfolgen unterschiedliche Aufgaben, arbeiten aber innerhalb desselben Verfahrens. Nimmt man diese Rollenbindung bewusst wahr, ermöglicht das einen sachlichen Konflikt, ohne ihn auf die Person zu beziehen.
Für die Verteidigung folgt daraus eine besondere Aufgabe: die eigene Kommunikation kontinuierlich auf ihre Wirkung zu reflektieren. Wer Eskalationssignale früh erkennt, kann Konflikte steuern, bevor sie sich verhärten. Ziel ist nicht Harmonie, sondern ein Kommunikationsraum, in dem Entscheidungsoptionen für Gericht und Staatsanwaltschaft offen bleiben.
"Professionelle Freundlichkeit"
Freundlichkeit ist damit keine Schwäche, in der Hauptverhandlung kann sie sogar Ausdruck professioneller Souveränität sein. Sie markiert die Grenze zwischen entschlossener Interessenvertretung und persönlicher Aggression.
"Professionelle Freundlichkeit" bedeutet dabei weder Gefälligkeit noch taktische Nachgiebigkeit. Gemeint ist eine Form der Ansprache, die Klarheit, Respekt und Konfliktfähigkeit miteinander verbindet. Die Verteidigung kooperiert, ohne dabei ihre Rolle als Vertreterin des oder der Angeklagten aufzugeben.
Als Haltung – nicht als Technik – ist sie ein zentraler Bestandteil funktionaler Verfahrenskultur. Wo sie gelingt, wirkt sie deeskalierend. Wo sie fehlt, werden Konflikte leicht persönlich.
Jes Meyer-Lohkamp ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei Even Rechtsanwälte in Hamburg. Der Beitrag entstand anlässlich seines Vortrags zum Thema "Dysfunktionale Verteidigung" auf dem 47. Strafverteidiger:innentag am 13.-15.03.2026 in Köln.


