Strafgerichtliche Hauptverhandlung soll digital dokumentiert werden

Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Referentenentwurf für ein Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung veröffentlicht. Der Entwurf beinhaltet Regelungen, um den Verfahrensbeteiligten ein verlässliches, objektives und einheitliches Arbeitsmittel für die Aufbereitung des Hauptverhandlungsgeschehens zur Verfügung zu stellen. Erlaubt sein sollen künftig Bild- und Tonaufzeichnungen sowie eine automatische Transkription.

Bild- und Tonaufzeichnung der Hauptverhandlung

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll dem Gesetzentwurf zufolge die Hauptverhandlung in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist außerdem die automatisierte Übertragung der Tonaufzeichnung mittels einer Transkriptionssoftware in ein Textdokument. Durch den möglichst zeitnahen Zugriff auf die Aufzeichnung und das Transkript soll der Nutzen für die Verfahrensbeteiligten an der digitalen Dokumentation sichergestellt werden.

Formalprotokoll wird nicht abgeschafft

Im Falle technischer Schwierigkeiten räumt der Entwurf dem Fortgang des Strafverfahrens gegenüber der Verfügbarkeit der digitalen Dokumentation den Vorrang ein. Das Formalprotokoll, das lediglich den äußeren Ablauf und die wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung verbindlich festhält, wird durch die Bild-Ton-Aufzeichnung nicht ersetzt. Somit stehen die Aufzeichnung und das Transkript den Verfahrensbeteiligten als Arbeitsmittel zusätzlich zur Verfügung.

Flächendeckende Einführung am 01.01.2030

Der Entwurf sieht bei der technischen und organisatorischen Umsetzung Spielraum für die Länder vor, damit diese den unterschiedlichen Gegebenheiten in den Landesjustizen und an den Gerichten Rechnung tragen können. Zudem können die Länder bis zur endgültigen flächendeckenden Einführung am 01.01.2030 über Rechtsverordnungen den Zeitpunkt für die Einführung festlegen und auf einzelne Gerichte oder Spruchkörper begrenzen.

Vorgezogene Geltung für Staatsschutzsenate

Eine besondere Rolle nehmen die sogenannten Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte ein. An diesen muss die Aufzeichnung und Transkription spätestens ab dem 01.01.2026 erfolgen. Der Bund ist bereit, dazu gemeinsam mit den Ländern eine Referenzimplementierung zu entwickeln. Diese könnte spätestens ab dem Jahr 2025 bei einzelnen Staatsschutzsenaten getestet und ab dem Jahr 2026 bei allen Staatsschutzsenaten eingeführt werden. Nach der Testphase soll sie für alle Gerichte angewendet werden können.

Redaktion beck-aktuell, 22. November 2022.