StGH Bremen weist Corinna Mays Beschwerde gegen Bremen-Wahl zurück

Die blinde Sängerin Corinna May ist mit ihrer Beschwerde gegen die Bürgerschaftswahl 2019 vor dem Staatsgerichtshof der Hansestadt Bremen gescheitert. Das Gericht sah am 13.08.2020 keine hinreichenden Gründe dafür, die Wahl vom Mai 2019 für ungültig zu erklären. Es sei nicht gegen die Vorgaben der Bremischen Landeswahlordnung verstoßen worden, die blinden und sehbehinderten Menschen die Ausübung ihres Wahlrechtes ermöglichen soll.

Kritik an Ausstattung der Wahllokale

Die 49-jährige May hatte auf ihrer Ansicht nach klare Mängel bei der Wahlbeteiligung für sehbehinderte Menschen hingewiesen und unter anderem die Ausstattung der Wahllokale sowie fehlende Kenntnisse der Wahlhelfer im Umgang mit blinden oder sehbehinderten Menschen kritisiert. May nahm am 13.08.2020 an der Urteilsverkündung mit ihrem Mann, dem Künstler Claus Janz, teil.

Weiteres Verfahren zur Europawahl

Das Gericht bestätigte mit seiner Entscheidung einen Beschluss des Wahlprüfungsgerichts, das Mays Beschwerde bereits im November 2019 zurückgewiesen hatte. Daraufhin wandte sich May, die 2002 beim "Eurovision Song Contest" für Deutschland angetreten war, an den Staatsgerichtshof. Beim Bundesverwaltungsgericht liegt zudem ein Antrag Mays zur Entscheidung gegen die Europawahl vor, die 2019 am selben Tag wie die Bürgerschaftswahl in Bremen abgehalten wurde.

StGH Bremen, Urteil vom 13.08.2020

Redaktion beck-aktuell, 13. August 2020 (dpa).