Die niedersächsische AfD hatte wegen Pistorius' Äußerungen im Dezember 2022 einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht moniert und eine Verletzung ihres Rechts auf chancengleiche Teilhabe am politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG geltend gemacht.
Im Mai 2023 richtete sie deshalb einen Feststellungsantrag gegen Pistorius in seiner Funktion als niedersächsischer SPD-Minister, gegen die gegenwärtige Niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sowie gegen die Landesregierung. Der niedersächsische Staatsgerichtshof befand den Antrag nun für unzulässig (StGH Niedersachsen, Beschluss vom 28.09.2023 - StGH 2/23).
Zu spät: Pistorius zum Zeitpunkt des Antrags schon Bundesminister
Soweit sich der Antrag gegen Pistorius richte, komme er zu spät, so das Gericht. Pistorius habe das Amt des Landesministers bereits im Januar 2023 abgegeben und sei seitdem Bundesverteidigungsminister. Im Organstreitverfahren sei er deshalb nicht mehr parteifähig.
Behrens und die Landesregierung müssten sich Pistorius` Äußerungen nicht als eigene Maßnahme zurechnen lassen. Nach Art. 37 Abs. 1 S. 2 der Niedersächsischen Verfassung leite jeder Minister und jede Ministerin den jeweiligen Geschäftsbereich eigenverantwortlich. Anhaltspunkte dafür, dass Pistorius in dem Interview für die gesamte Landesregierung oder für seine Amtsnachfolgerin gesprochen habe, seien nicht erkennbar.
(Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version nannten wir fälschlicherweise den StGH Bremen als entscheidendes Gericht in diesem Fall. Richtig ist natürlich der StGH Niedersachsen.)