Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Transparency Deutschland fordern, dass die künftige Bundesregierung für einen besseren Hinweisgeberschutz sorgt. Dies geht aus einer Pressemitteilung des BdSt vom 13.11.2017 hervor. Bürger, die auf Rechtsverletzungen oder schwerwiegende Missstände aufmerksam machten, sollten keine arbeits- oder strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen.
Hinweisgeber von entscheidender Bedeutung für Aufklärung von Missständen
Ob fehlerhafte Produkte, Korruptionsfälle oder Steuergeldverschwendung: Oft kämen diese Fälle nicht ans Tageslicht, da Bürger sich nicht trauten, Missstände zu melden. Daher müsse die neue Bundesregierung dafür sorgen, dass mutige Bürger, die entsprechende Hinweise gäben, keine arbeits- oder strafrechtlichen Konsequenzen zu fürchten haben. "Hinweisgeber nehmen oft erhebliche persönliche Risiken für das Gemeinwohl in Kauf. Das Stigma des Denunzianten muss endlich ein Ende haben", betont Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland. BdSt-Präsident Reiner Holznagel verweist auf zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Aufdeckung von Steuergeldverschwendung quer durch die Bundesrepublik beitrügen: "Diese Bürger kümmern sich um das Gemeinwohl und stärken unser Rechts- und Wirtschaftssystem."
Redaktion beck-aktuell, 15. November 2017.
Aus der Datenbank beck-online
Groß/Platzer, Whistleblowing: Keine Klarheit beim Umgang mit Informationen und Daten, NZA 2017, 1097
Schulz, Whistleblowing – Plädoyer für ein Hinweisgeberschutzgesetz, ArbRAktuell 2017, 10
Eufinger, Arbeitsrechtlicher Schutz von Whistleblowern de lege lata und de lege ferenda, NJ 2016, 458
Eufinger, Arbeits- und strafrechtlicher Schutz von Whistleblowern im Kapitalmarktrecht, WM 2016, 2336
Strack, Unzureichender Schutz von Whistleblowern in Deutschland, CB 2014, 113