Steuerliche Änderungen zum Jahresbeginn 2018

2018 steigen der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 9.000 Euro und der Kinderfreibetrag um 72 Euro auf 4.788 Euro. Über diese und weitere steuerliche Änderungen zum Jahresbeginn 2018 informiert die Bundesregierung in einer Mitteilung vom 19.12.2017.

Branntweinmonopol endet

Außerdem endet zum 01.01.2018 das staatliche Branntweinmonopol. Der Bund setze damit eine EU-Vorgabe um, die den Markt europaweit liberalisiere, schreibt die Regierung. Damit ende die Verteilung staatlicher Gelder an die rund 550 landwirtschaftlichen Brennereien, die ihren Rohalkohol aus Kartoffeln oder Getreide an die Monopolbehörde abliefern.

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Darüber hinaus haben Steuerpflichtige ab dem Veranlagungszeitraum 2018 mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, nämlich bis zum 31.07. des Folgejahres. Papierbelege wie Spendenquittungen müssen nicht mehr eingereicht, sondern nur noch aufbewahrt werden.

Kürzere Fristen für Kindergeldantrag

Ab Januar 2018 gilt eine kürzere Frist für rückwirkende Kindergeldanträge. Abweichend von der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren gemäß § 169 AO sieht die Neuregelung vor, dass Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Die Neuregelung solle Betrugs- und Missbrauchsfälle verhindern, schreibt die Regierung.

Redaktion beck-aktuell, 2. Januar 2018.