Internet-Verkaufsportale sollen für Steuerbetrug durch Mitglieder haften

Ein großer Steuerschaden wird dadurch verursacht, dass Händler im Internet keine Umsatzsteuer bezahlen. Nun wollen die Finanzministerien von Bund und Ländern Abhilfe schaffen und erreichen, dass große Verkaufsportale wie Amazon und Ebay für Betrügereien ihrer Mitglieder haften. Dies berichtet Spiegel-Online am 17.11.2017.

Impressum mit Händlernennungen

In einem Bericht der Steuer-Abteilungsleiter der Finanzministerien von Bund und Ländern haben diese vereinbart, ähnlich wie in Großbritannien die Betreiber dazu verpflichten, dafür zu sorgen, dass ihre verkaufenden Mitglieder Umsatzsteuern abführen. Als letzte Möglichkeit, für den deutschen Fiskus nicht greifbare Händler stillzulegen, sollen deren Webseite und der zugehörige Google-Eintrag gelöscht beziehungsweise eingefroren werden können. Häufig beglichen Händler aus China und anderen Drittländern die fällige Umsatzsteuer nicht, erläutert Spiegel-Online. Es entstehe ein großer Verlust für den Fiskus, der auf hunderte Millionen Euro im Jahr geschätzt wird.

Gesetzesentwurf soll bald vorliegen

Die Neuregelung soll am 30.11.2017 beim Treffen der Finanzminister von Bund und Ländern beschlossen werden. Zu Jahresbeginn 2018 soll ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf vorliegen.

 

Redaktion beck-aktuell, 17. November 2017.