Ein großer Steuerschaden wird dadurch verursacht, dass Händler im Internet keine Umsatzsteuer bezahlen. Nun wollen die Finanzministerien von Bund und Ländern Abhilfe schaffen und erreichen, dass große Verkaufsportale wie Amazon und Ebay für Betrügereien ihrer Mitglieder haften. Dies berichtet Spiegel-Online am 17.11.2017.
Impressum mit Händlernennungen
In einem Bericht der Steuer-Abteilungsleiter der Finanzministerien von Bund und Ländern haben diese vereinbart, ähnlich wie in Großbritannien die Betreiber dazu verpflichten, dafür zu sorgen, dass ihre verkaufenden Mitglieder Umsatzsteuern abführen. Als letzte Möglichkeit, für den deutschen Fiskus nicht greifbare Händler stillzulegen, sollen deren Webseite und der zugehörige Google-Eintrag gelöscht beziehungsweise eingefroren werden können. Häufig beglichen Händler aus China und anderen Drittländern die fällige Umsatzsteuer nicht, erläutert Spiegel-Online. Es entstehe ein großer Verlust für den Fiskus, der auf hunderte Millionen Euro im Jahr geschätzt wird.
Gesetzesentwurf soll bald vorliegen
Die Neuregelung soll am 30.11.2017 beim Treffen der Finanzminister von Bund und Ländern beschlossen werden. Zu Jahresbeginn 2018 soll ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf vorliegen.
Redaktion beck-aktuell, 17. November 2017.
Aus der Datenbank beck-online
FMK: Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug im Internet-/Onlinehandel, BB 2017, 1238
FG Köln, Umsatzsteuerpflicht bei Verkäufen über Online-Plattform – Kleinunternehmerregelung – Voraussichtlicher Umsatz bei Unternehmensneugründung, BeckRS 2017, 94566
Aus dem Nachrichtenarchiv
Finanzausschuss: Grünen-Antrag zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug auf Online-Handelsplattformen abgelehnt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.06.2017, becklink 2007108
EU-Kommission: Europaweit fast 160 Milliarden Euro Mehrwertsteuer-Verluste, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.09.2016, becklink 2004298