Steu­er­be­trug: Stra­fe für UBS in Be­ru­fungs­pro­zess dras­tisch re­du­ziert

Der glei­che Schuld­spruch, aber ein weit ge­rin­ge­res Straf­maß - das ist das über­ra­schen­de Er­geb­nis des Be­ru­fungs­pro­zes­ses der Schwei­zer Groß­bank UBS um Steu­er­be­trug in Paris. Statt der in ers­ter In­stanz aus­ge­ur­teil­ten mehr als 3,7 Mil­li­ar­den Euro soll der Bank­rie­se nun le­dig­lich 3,75 Mil­lio­nen Euro Buße zah­len. Warum es die Straf­zah­lun­gen so er­heb­lich her­ab­setz­te, be­grün­de­te das Ge­richt in der Ur­teils­ver­kün­dung nicht.

800 Mil­lio­nen für den fran­zö­si­schen Staat

Al­ler­dings ver­lang­te das Ge­richt in sei­ner Ent­schei­dung am Mon­tag zu­sätz­lich eine Mil­li­ar­de Euro von der Kau­ti­on, die das In­sti­tut wegen der Er­mitt­lun­gen hin­ter­le­gen muss­te. Es sprach die UBS der Geld­wä­sche aus Steu­er­be­trug und des il­le­ga­len An­wer­bens von Kund­schaft schul­dig. Ob das mil­de­re Straf­maß die UBS zu­frie­den stellt, war zu­nächst nicht klar. Die UBS in Zü­rich nahm in einer ers­ten Re­ak­ti­on keine Wer­tung vor. "Die UBS wird diese Ent­schei­dung stu­die­ren und hält sich alle Op­tio­nen offen, auch eine Be­ru­fung", teil­te die UBS mit.

Rei­che Kund­schaft an­ge­wor­ben

Der Fall geht auf die Jahre 2004 bis 2012 zu­rück. Die UBS soll der Staats­an­walt­schaft zu­fol­ge da­mals Be­schäf­tig­te nach Frank­reich ge­schickt haben, um rei­che Kund­schaft an­zu­wer­ben. Diese sei ani­miert wor­den, ihr Geld in der Schweiz vor­bei am fran­zö­si­schen Fis­kus an­zu­le­gen. Ins­ge­samt soll es um Ver­mö­gens­wer­te von mehr als zehn Mil­li­ar­den Euro gehen. Das In­sti­tut hatte Vor­wür­fe eines straf­ba­ren Fehl­ver­hal­tens zu­rück­ge­wie­sen.Ent­spre­chend hatte die Ver­tei­di­gung in dem neu auf­ge­roll­ten Ver­fah­ren Frei­spruch, die Staats­an­walt­schaft die Be­stä­ti­gung der Stra­fen aus ers­ter In­stanz ge­for­dert. Im Fe­bru­ar 2019 war die Groß­bank zu der Re­kord­bu­ße von mehr als 3,7 Mil­li­ar­den Euro ver­ur­teilt wor­den. Das Ge­richt hatte ge­ur­teilt, dass es sich um ein Ver­ge­hen von "au­ßer­ge­wöhn­li­cher Schwe­re" hand­le. Ge­richts­krei­sen zu­fol­ge war bis dahin eine Stra­fe für Steu­er­be­trug in die­ser Höhe in Frank­reich bei­spiel­los. Die UBS nann­te das Ur­teil un­ver­ständ­lich und ging in Be­ru­fung.

Nur Gang zum Kas­sa­ti­ons­ge­richt ist noch mög­lich

Ein wei­te­res Mal kann die UBS nun nicht in Be­ru­fung gehen, je­doch kann sie in dem Fall noch vor das höchs­te fran­zö­si­sche Ge­richt, das Kas­sa­ti­ons­ge­richt, zie­hen. In einer sol­chen Re­vi­si­on würde das Ver­fah­ren aber nicht in­halt­lich neu un­ter­sucht wer­den, son­dern le­dig­lich das Ur­teil auf Rechts­feh­ler über­prüft wer­den. UBS-An­walt Temi­me sagte, man werde dazu bald eine Ent­schei­dung tref­fen. Das Ur­teil er­schei­ne recht merk­wür­dig, sagte er mit Blick auf das deut­lich re­du­zier­te Straf­maß bei Be­stä­ti­gung des Schuld­spruchs.

Auch UBS Frank­reich ver­ur­teilt

Neben der UBS muss­ten sich in dem Ver­fah­ren auch UBS Frank­reich sowie sechs ehe­ma­li­ge Mit­ar­bei­ter ver­ant­wor­ten. Das Ge­richt ver­ur­teil­te UBS Frank­reich wegen Bei­hil­fe zum il­le­ga­len An­wer­ben von Kund­schaft zu knapp 1,9 Mil­lio­nen Euro. Die ehe­ma­li­gen Mit­ar­bei­ter er­hiel­ten teils Geld­bu­ßen und mehr­mo­na­ti­ge Be­wäh­rungs­stra­fen. Die Er­mitt­lun­gen in der Steu­er­af­fä­re waren nach Hin­wei­sen ehe­ma­li­ger UBS-Mit­ar­bei­ter ins Rol­len ge­kom­men. Auch in an­de­ren Län­dern war die UBS wegen Ge­schäf­ten mit Steu­er­hin­ter­zie­hern ins Vi­sier der Be­hör­den ge­ra­ten. In Deutsch­land ei­nig­te sich das In­sti­tut 2014 mit der Jus­tiz auf eine Buße von rund 300 Mil­lio­nen Euro. In den USA hatte die Bank be­reits 2009 eine Stra­fe von 780 Mil­lio­nen Dol­lar hin­neh­men müs­sen.

Redaktion beck-aktuell, Rachel Boßmeyer, 14. Dezember 2021 (dpa).

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