Steuerbetrug: Strafe für UBS in Berufungsprozess drastisch reduziert

Der gleiche Schuldspruch, aber ein weit geringeres Strafmaß - das ist das überraschende Ergebnis des Berufungsprozesses der Schweizer Großbank UBS um Steuerbetrug in Paris. Statt der in erster Instanz ausgeurteilten mehr als 3,7 Milliarden Euro soll der Bankriese nun lediglich 3,75 Millionen Euro Buße zahlen. Warum es die Strafzahlungen so erheblich herabsetzte, begründete das Gericht in der Urteilsverkündung nicht.

800 Millionen für den französischen Staat

Allerdings verlangte das Gericht in seiner Entscheidung am Montag zusätzlich eine Milliarde Euro von der Kaution, die das Institut wegen der Ermittlungen hinterlegen musste. Es sprach die UBS der Geldwäsche aus Steuerbetrug und des illegalen Anwerbens von Kundschaft schuldig. Ob das mildere Strafmaß die UBS zufrieden stellt, war zunächst nicht klar. Die UBS in Zürich nahm in einer ersten Reaktion keine Wertung vor. "Die UBS wird diese Entscheidung studieren und hält sich alle Optionen offen, auch eine Berufung", teilte die UBS mit.

Reiche Kundschaft angeworben

Der Fall geht auf die Jahre 2004 bis 2012 zurück. Die UBS soll der Staatsanwaltschaft zufolge damals Beschäftigte nach Frankreich geschickt haben, um reiche Kundschaft anzuwerben. Diese sei animiert worden, ihr Geld in der Schweiz vorbei am französischen Fiskus anzulegen. Insgesamt soll es um Vermögenswerte von mehr als zehn Milliarden Euro gehen. Das Institut hatte Vorwürfe eines strafbaren Fehlverhaltens zurückgewiesen.Entsprechend hatte die Verteidigung in dem neu aufgerollten Verfahren Freispruch, die Staatsanwaltschaft die Bestätigung der Strafen aus erster Instanz gefordert. Im Februar 2019 war die Großbank zu der Rekordbuße von mehr als 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden. Das Gericht hatte geurteilt, dass es sich um ein Vergehen von "außergewöhnlicher Schwere" handle. Gerichtskreisen zufolge war bis dahin eine Strafe für Steuerbetrug in dieser Höhe in Frankreich beispiellos. Die UBS nannte das Urteil unverständlich und ging in Berufung.

Nur Gang zum Kassationsgericht ist noch möglich

Ein weiteres Mal kann die UBS nun nicht in Berufung gehen, jedoch kann sie in dem Fall noch vor das höchste französische Gericht, das Kassationsgericht, ziehen. In einer solchen Revision würde das Verfahren aber nicht inhaltlich neu untersucht werden, sondern lediglich das Urteil auf Rechtsfehler überprüft werden. UBS-Anwalt Temime sagte, man werde dazu bald eine Entscheidung treffen. Das Urteil erscheine recht merkwürdig, sagte er mit Blick auf das deutlich reduzierte Strafmaß bei Bestätigung des Schuldspruchs.

Auch UBS Frankreich verurteilt

Neben der UBS mussten sich in dem Verfahren auch UBS Frankreich sowie sechs ehemalige Mitarbeiter verantworten. Das Gericht verurteilte UBS Frankreich wegen Beihilfe zum illegalen Anwerben von Kundschaft zu knapp 1,9 Millionen Euro. Die ehemaligen Mitarbeiter erhielten teils Geldbußen und mehrmonatige Bewährungsstrafen. Die Ermittlungen in der Steueraffäre waren nach Hinweisen ehemaliger UBS-Mitarbeiter ins Rollen gekommen. Auch in anderen Ländern war die UBS wegen Geschäften mit Steuerhinterziehern ins Visier der Behörden geraten. In Deutschland einigte sich das Institut 2014 mit der Justiz auf eine Buße von rund 300 Millionen Euro. In den USA hatte die Bank bereits 2009 eine Strafe von 780 Millionen Dollar hinnehmen müssen.

Redaktion beck-aktuell, Rachel Boßmeyer, 14. Dezember 2021 (dpa).