Steuerberater verpflichten sich zu mehr Wettbewerb auf Softwaremarkt

Die deutschen Steuerberaterkammern haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt (BKartA) verpflichtet, künftig die elektronische Legitimation von Steuerberatern über verschiedene Datenbanken zu ermöglichen. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundeskartellamts vom 04.12.2019 hervor. Nach Anpassung der IT-Systeme der Finanzverwaltung würden die Kammern den Parallelbetrieb von Legitimationslösungen unterstützen, zwischen denen Steuerberater dann wählen könnten, heißt es darin.

Verfahren einvernehmlich beendet

Bislang hatten die Steuerberaterkammern den Betrieb einer elektronischen Vollmachtsdatenbank exklusiv an das Unternehmen Datev übertragen. Das Bundeskartellamt hatte deswegen ein Kartell- und Missbrauchsverfahren gegen die Kammern geführt. Die wettbewerblichen Bedenken konnten nach der Mitteilung des Bundeskartellamts durch die verpflichtenden Zusagen der Steuerberaterkammern nun ausgeräumt werden, sodass das Verfahren einvernehmlich beendet worden sei.

Verpflichtungszusagen für verbindlich erklärt

Das Verfahren sei in enger Abstimmung mit der Finanzverwaltung, dem Bundesministerium der Finanzen sowie Anbietern von Steuerberatungssoftware einschließlich der Datev eG geführt worden. Durch förmlichen Beschluss seien die in diesem Verfahren von den Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer angebotenen Verpflichtungszusagen durch das Bundeskartellamt für verbindlich erklärt worden. Der Beschluss sei allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn könne Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

Erheblicher Wettbewerbsvorteil

Die Vollmachtsdatenbank der Kammern ermögliche die Digitalisierung der Steuererklärung über den Steuerberater. Mit der Datenbank könne der Steuerberater elektronisch gegenüber der Finanzverwaltung seine Berechtigung zum Abruf von Daten seines Mandanten nachweisen. Der Datenabruf selbst und die elektronische Verarbeitung der Daten erfolge dann in der jeweiligen Software des Steuerberaters. Weil die Datev als einziges Unternehmen die Datenbank und die Software aus einer Hand anbieten konnte, habe sie gegenüber anderen Anbietern von Steuerberatungssoftware einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gehabt, so das BKartA. Die Datev sei derzeit die mit Abstand führende Anbieterin von Softwarelösungen für Steuerberatungskanzleien.

Eigenbetrieb der Vorgangsdatenbank als Übergangslösung

Übergangsweise würden die Steuerberaterkammern die Vorgangsdatenbank zunächst im Eigenbetrieb führen, damit andere Softwareanbieter nicht mehr gegenüber der Datev benachteiligt seien. Sobald die Finanzverwaltung ihre Schnittstellen so angepasst habe, dass ihre Systeme mit mehreren Datenbanken parallel kommunizieren könnten, würden die Kammern den Softwareanbietern Zugang zu den bei ihnen geführten Berufsregistern gewähren. Damit könnten alle Softwareanbieter den rechtlich vorgeschriebenen Datenabgleich mit den Registern vornehmen und im Wettbewerb eigene Legitimationslösungen entwickeln, erläutert das Kartellamt.

Wahl zwischen verschiedenen im Wettbewerb stehenden Anbietern

"Verwaltungsabläufe werden immer weiter digitalisiert und erfordern häufig speziell zugeschnittene IT-Lösungen und -Systeme", betonte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Für die Nutzer solcher IT-Systeme sei es wichtig, dass sie zwischen verschiedenen im Wettbewerb stehenden Anbietern die für sie am besten geeignete Lösung auswählen könnten. Um potentiellen Anbietern die Entwicklung marktgängiger Produkte zu ermöglichen, müssten ihnen Berufsorganisationen Zugang zu den notwendigen Daten unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen gewähren. Mit offenen Schnittstellen unterstütze die Verwaltung die Entwicklung geeigneter Lösungen im Wettbewerb, sagte Mundt.

Redaktion beck-aktuell, 4. Dezember 2019.