Steuerbelastung für viele Landwirte kann ab 2022 steigen

Auf einen Teil der deutschen Landwirte werden im Jahr 2022 höhere Steuern zukommen. Nach einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf soll es durch eine Veränderung der Vorsteuerbelastung von Pauschallandwirten zu steuerlichen Mehrbelastungen in Höhe von 80 Millionen Euro 2022 und danach von 95 Millionen Euro pro Jahr kommen. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages.

Änderung für pauschalierende Landwirte

Wie es im Gesetzentwurf heißt, ist die Vorsteuerbelastung für den Gesetzgeber ein wichtiges Kriterium, um den Durchschnittssatz für die Pauschallandwirte in zutreffender Höhe festzulegen. Ein zu hoher Durchschnittssteuersatz ist nach dem Unionsrecht nicht zulässig und führt zudem zu Steuerausfällen. Nach den Regelungen im Jahressteuergesetz 2020 soll die Bundesregierung dem Gesetzgeber eine Änderung des Durchschnittssatzes vorschlagen, soweit dies aufgrund der ermittelten Vorsteuerbelastung erforderlich ist. Daher soll mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der derzeit geltende Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte in Höhe von 10,7% ab dem 01.01.2022 auf 9,5% reduziert werden.

Steuerbefreiungen für bestimmte Einfuhren und Lieferungen

Außerdem wird mit dem Gesetzentwurf die in einer EU-Richtlinie für bestimmte europäische Einrichtungen vorgesehene Entlastung von der Umsatzsteuer im Wege eines Vergütungsverfahren umgesetzt. Für bestimmte Einfuhren und Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie werde eine Steuerbefreiung eingeführt.

Bundesrat für Begünstigung der Erzeugung von Strom aus Solaranlagen

Für Steuerentlastungen spricht sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf aus. Begünstigt werden soll die Erzeugung von Strom aus Solaranlagen mit einer möglichen Gesamtleistung von bis zu 30 Kilowatt und aus Blockheizkraftwerken mit einer installierten elektrischen Leistung von bis zu 7,5 Kilowatt. Begründet wird dies mit dem Klimaschutz, der eine der herausragenden Aufgaben für die nächsten Jahre darstelle. Als weitere Begründung werden Altanlagen angeführt, die älter als 20 Jahre alt sind und denen die bisher hohe Einspeisevergütung nach dem EEG deutlich abgesenkt werde. Die Befreiung soll nach dem Willen des Bundesrates noch für den Veranlagungszeitraum 2021 gewährt werden, "auch um ein Zeichen für schnelles Handeln bei der Energiewende zu setzen".

Redaktion beck-aktuell, 9. November 2021.