Die Frau habe illegal gewendet und dadurch den Unfall verursacht, zeigte sich das Amtsgericht Düsseldorf (Urteil vom 23.11.2023 - 125 Ds - 20 Js 6491/22 – 159/23) überzeugt. Damals war ein 60 Jahre alter Motorradfahrer bei einem Ausweichmanöver ins Rutschen gekommen. Der Mann war gegen die Umzäunung eines Baums geprallt und gestorben.
Sie sei damals nicht mit dem Motorrad zusammengestoßen und habe den Unfall deshalb gar nicht mit sich selbst in Verbindung gebracht, hatte die Angeklagte erklärt. Sie habe den verunglückten Motorradfahrer mit ihrem Mobiltelefon fotografiert und das Foto umgehend an ihren Chef geschickt, "damit er mir glaubt, dass es später wird, weil es einen Unfall gab", hatte die 41-Jährige ausgesagt.
Das Gericht sprach die Frau nur vom Vorwurf der Unfallflucht frei: Die Situation sei unübersichtlich gewesen, die Aussage der Frau insoweit glaubwürdig. Aufgrund des Fotografierens wurde die 41-Jährige wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte gemäß § 33 KUG verurteilt. Ihr Anwalt hatte Freispruch in allen Punkten gefordert, der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.