Stephan Seiters neuer Vorsitzender Richter am BGH

Richter am Bundesgerichtshof Stephan Seiters ist zum Vorsitzenden Richter am BGH ernannt worden. Dem 58-Jährigen wurde der Vorsitz des vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenats übertragen.

Stationen unter anderem als Richter am LG und am OLG

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Seiters 1989 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach Verwendungen beim Landgericht Stade, dem Amtsgericht Buxtehude, der Staatsanwaltschaft Stade und dem AG Stade wurde er von Oktober 1991 bis September 1995 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. In dieser Zeit, im Januar 1992, wurde er zum Richter am LG ernannt. Nach Ende der Abordnung kehrte er an das LG Stade zurück. Seit seiner Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht im September 1997 gehörte er dem OLG Celle an.

Seit 2009 Richter am BGH

Am 05.01.2009 wurde Seiters zum Richter am BGH ernannt. Seitdem war er Mitglied des vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen III. Zivilsenats, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit dem 04.08.2015 war. Ab dem 01.01.2011 gehörte er darüber hinaus als beisitzendes Mitglied dem Senat für Anwaltssachen an. Für den Senat für Anwaltssachen war er seit dem 01.07.2014 als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat und jeweils für den III. Zivilsenat seit dem 04.08.2015 als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

Redaktion beck-aktuell, 16. Mai 2019.

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