BGB-Änderung kann nun in Kraft treten
Der Bundestag hatte Ende Juni 2017 nach jahrzehntelangem Ringen beschlossen, dass Schwule und Lesben künftig in Deutschland heiraten und damit auch gemeinsam Kinder adoptieren dürfen. Der Bundesrat ließ das Gesetz Anfang Juli 2017 in der letzten Sitzung vor der Sommerpause passieren. Nun kann eine Änderung des BGB in Kraft treten. Unter Politikern und Juristen war umstritten, ob nicht eigentlich eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre.
Redaktion beck-aktuell, 21. Juli 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Beck/Tometten, Ehe für alle, DÖV 2016, 581
Erbarth, Öffnung der Ehe für alle?, NZFam 2016, 536
Brosius-Gersdorf, Die Ehe für alle durch Änderung des BGB, NJW 2015, 3557
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