Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet kann in Kraft treten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz am 30.03.2021 ausgefertigt und den Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt erteilt. Gleiches gilt für das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie das Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes, wie das Bundespräsidialamt in Berlin mitteilte.
Im Vermittlungsausschuss ausgehandelt
Bundestag und Bundesrat hatten dem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zum behördlichen Zugriff auf die Daten von Handynutzern erst am 26.03.2021 zugestimmt. Diese Neuregelung hatte auch das neue Gesetz zu Hass und Hetze aufgehalten, in dem ähnliche Regelungen zur Datenabfrage vorgesehen waren.
Bei Online-Hassbotschaften schärfere Verfolgung
Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss nun mit schärferer Verfolgung rechnen. So sollen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden.
Haftstrafe auch für Beleidigungen
Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen oder Ankündigungen, zum Beispiel das Auto anzustecken, werden künftig ähnlich behandelt wie Morddrohungen, und zwar als Straftaten. Für solche Äußerungen im Internet drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen im Internet sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
Redaktion beck-aktuell, 31. März 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Beukelmann, Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, NJW-Spezial 2020, 90
BVerfG, Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Bestandsdatenauskunft II, NJW 2020, 2699 (m. Anm. Holznagel)
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Vermittlungsausschuss erzielt Einigung zu Zugriffsregeln für Handynutzer-Daten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.03.2021, becklink 2019313
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