Statistik der Bundesregierung: Ende 2017 gab es knapp 42.000 Asylberechtigte

Zum Stichtag 31.12.2017 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 41.739 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 11.170 Asylberechtigten, Syrien mit 6.736 und Iran mit 5.770 Personen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/633) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 19/478) hervor.

Viele Menschen mit Flüchtlingsschutz aus Syrien

Die Zahl der zum Jahreswechsel im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 602.538. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 326.196 Personen vor dem Irak mit 100.476 und Afghanistan mit 40.576. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 192.406 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz) erfasst. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 132.777 Fällen sowie Irak mit 18.452 und Afghanistan mit 12.329.

Aufenthaltserlaubnisse durch Abschiebungsverbote und Duldungen

Mit Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Abs. 3 AufenthG, die aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote erteilt werden, seien zum Jahreswechsel 73.367 Personen registriert gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Afghanistan (42.478) vor Somalia (3.294) und Syrien (3.011). Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 166.068 an. Hauptstaatsangehörigkeit war der Vorlage zufolge Serbien mit 12.788 Betroffenen, gefolgt vom Kosovo mit 10.645 und Afghanistan mit 10.257.

Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2018.

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