Städtetag fordert Ausgleich für hohe Kosten durch neues Pflege-Gesetz

Der Deutsche Städtetag rechnet durch das neue Gesetz zur Entlastung der Angehörigen Pflegebedürftiger mit Mehrkosten von jährlich 500 Millionen Euro für die Städte und fordert einen entsprechenden Ausgleich. Dieser sei gesetzlich bisher nicht vorgesehen, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages am 08.11.2019. Nachgewiesene Mehrbelastungen müssten den Kommunen vollständig ausgeglichen werden. Es sei gut, "dass die Koalitionsfraktionen zusätzlich fordern, dass der Bund die Kostenentwicklung für die Kommunen bis 2025 evaluieren muss".

Kostenbeteiligung der Kinder des Betroffenen erst ab Jahreseinkommen von über 100.000 Euro

Nach dem Gesetz, das der Bundestag am 07.11.2019 verabschiedet hatte, müssen sich Töchter und Söhne der Betroffenen erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen. Bevor diese Regelung in Kraft treten kann, muss nach dem Bundestag aber auch noch der Bundesrat grünes Licht geben. Die Städte sind Träger der Sozialhilfe.

Städte erwarten vermehrte Nachfrage nach Pflegeleistungen

Dedy sagte weiter, das Ziel des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sei richtig und wichtig, weil es Kinder in der Pflege ihrer Eltern entlaste und Eltern bei der Pflege von Kindern. "Allerdings werden sich durch die neuen Einkommensgrenzen für Angehörige von 100.000 Euro Jahreseinkommen viel weniger Angehörige an den Pflegekosten beteiligen." Die Städte erwarten, dass stationäre und ambulante Pflegeleistungen künftig mehr nachgefragt werden, weil sich Angehörige seltener an den Kosten beteiligen müssen. Außerdem werde die Zahl pflegebedürftiger Menschen in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung stark ansteigen, sagte Dedy.

Starke Unterschiede bei der Höhe der Eigenbeteiligungskosten

Die Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen für einen Heimplatz stieg im Bundesschnitt zuletzt auf knapp 1930 Euro. Das waren gut 110 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Bundesweit am höchsten sind die selbst zu zahlenden Beiträge weiter in Nordrhein-Westfalen mit nun 2406 Euro. Am preiswertesten sind Heimplätze derzeit in Mecklenburg-Vorpommern, wo 1346 Euro selbst bezahlt werden müssen. Diese Angaben stammen aus der "Pflegedatenbank" des Verbands der privaten Krankenversicherungen.

Grüne wollen Pflege-Eigenanteil deutlich deckeln

Die Grünen wollen den Pflege-Eigenanteil für Heimbewohner bei deutlich unterhalb von 690 Euro monatlich deckeln. "Pflegebedürftigkeit wird immer mehr zu einem Armutsrisiko in Deutschland. Davor haben viele Menschen Angst", sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckhardt. In einem Antrag, der am 08.11.2019 im Bundestag beraten werden soll, fordern die Grünen eine "doppelte Pflegegarantie" - für Heimbewohner und für Pflegebedürftige daheim. Die Deckelung soll allein für die Pflege-Kosten gelten, nicht für Unterkunft und Verpflegung.

Gegenfinanzierung durch Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung

Zur Gegenfinanzierung fordern die Grünen die Einführung eines Steuerzuschusses zur Pflegeversicherung. Diese soll zudem an anderer Stelle von Ausgaben befreit werden. Bislang springt zunächst das Sozialamt ein, wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht mehr zahlen können. In vielen Fällen holen sich die Behörden das Geld aber zumindest teilweise von den Angehörigen zurück.

Redaktion beck-aktuell, 8. November 2019 (dpa).

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