VG Gelsenkirchen warf Behörden rechtswidriges Verhalten vor
Nach der Abschiebung von Sami A. am 13.07.2018 hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Die Richter hatten die Abschiebung am Vortag untersagt, weil dem Islamisten in seiner Heimat womöglich Folter drohe. Das Fax war allerdings erst zugestellt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war.
Richter verlangten Rückholung von Sami A.
Die Richter verlangten daraufhin, den Tunesier unverzüglich auf Kosten des Staates zurückzuholen. Die Stadt Bochum will erreichen, dass diese Entscheidung gekippt wird. Am Oberverwaltungsgericht Münster endet am 13.08.2018 die Frist für die Stadt, diesen Antrag zu begründen. Die Richter wollen dann rasch entscheiden.
Redaktion beck-aktuell, 13. August 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
VG Gelsenkirchen, Abschiebung, Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis, Aufenthaltsverbot, Folgenbeseitigungsanspruch, BeckRS 2018, 15613
VG Gelsenkirchen, Migration, unmenschliche Behandlung, Terrororganisation, Gefahrenprognose, Menschenrechtslage, vorläufiger Rechtsschutz, BeckRS 2018, 15452
Aus dem Nachrichtenarchiv
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