Stadt Bochum erlässt Wiedereinreiseverbot für Islamisten Sami A.

Die Stadt Bochum hat nach der Abschiebung des Islamisten Sami A. eine Wiedereinreisesperre für den 42-jährigen Tunesier angeordnet. Das sei durch die Rechtslage innerhalb der Schengen-Länder ein Automatismus, sagte ein Sprecher der Stadt Bochum am 13.08.2018. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte zuerst berichtet, Sami A. sei im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden(SIS) als unerwünschte Person gelistet.

VG Gelsenkirchen warf Behörden rechtswidriges Verhalten vor

Nach der Abschiebung von Sami A. am 13.07.2018 hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Die Richter hatten die Abschiebung am Vortag untersagt, weil dem Islamisten in seiner Heimat womöglich Folter drohe. Das Fax war allerdings erst zugestellt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war.

Richter verlangten Rückholung von Sami A.

Die Richter verlangten daraufhin, den Tunesier unverzüglich auf Kosten des Staates zurückzuholen. Die Stadt Bochum will erreichen, dass diese Entscheidung gekippt wird. Am Oberverwaltungsgericht Münster endet am 13.08.2018 die Frist für die Stadt, diesen Antrag zu begründen. Die Richter wollen dann rasch entscheiden.

Redaktion beck-aktuell, 13. August 2018 (dpa).

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