Der Stabilitätsrat hat die im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehende Aufnahme zusätzlicher Kredite durch den Staat bestätigt. Die COVID-19-Pandemie sei eine außergewöhnliche Notsituation im Sinn des Art. 109 Abs. 3 Satz 2 GG, die sich der Kontrolle des Staates entziehe und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Für diesen Fall sehe die Schuldenbremse Ausnahmeregelungen vor, "mit denen angemessen auf die Krise reagiert" werden könne.
"Unverzichtbare" höhere Verschuldung auf notwendiges Maß zu begrenzen
Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder, dessen zentrale Aufgabe in der regelmäßigen Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder besteht. Er tagte am 22.06.2020. Hier gelangte er zu der Feststellung, dass die zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie von Bund und Ländern ergriffenen finanzpolitischen Maßnahmen "unverzichtbar sind, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise abzufedern und das Gesundheitssystem zu stützen". Gleichzeitig setze die Finanzpolitik gezielt Impulse, um Deutschland wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen. Aus Sicht des Stabilitätsrates ist es angesichts der Ausnahmesituation unvermeidbar, zur Finanzierung der Maßnahmen kurzfristig mehr Kredite aufzunehmen als es sonst zulässig ist. "Die zusätzliche Verschuldung sollte jedoch auf das notwendige Maß begrenzt werden", heißt es in der Unterrichtung zur Tagung. Es gelte, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die dafür erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin im Blick zu behalten.
Redaktion beck-aktuell, 30. Juli 2020.
Zum Thema im Internet
Die Unterrichtung des Stabilitätsrates (BT-Drs.
19/20768) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.
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