Staatsrechtler sieht keine Verfassungsprobleme bei Masern-Impfpflicht

Der Göttinger Staatsrechtler Alexander Thiele sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken bei den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für eine Masern-Impfpflicht. "Das ist natürlich ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit", sagte Thiele der Deutschen Presse-Agentur am 06.05.2019. Die entscheidende Frage sei, ob dieser Eingriff verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden könne. "Aus meiner Sicht ist das möglich."

Thiele: Impfpflicht nicht unverhältnismäßig

Eine solche Impfpflicht, die dem Gesetzentwurf zufolge für Kinder und bestimmte Berufsgruppen gelten soll, wäre nach Thieles Einschätzung nicht unverhältnismäßig. "Das gilt aus meiner Sicht auch für das vorgesehene Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro." Erst eine solche Sanktionierung würde eine Impfpflicht voll wirksam machen.

Impfpflicht nur bei Krankheiten mit außerordentlich schweren Folgen

1959 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Zwang zur Pockenschutzimpfung mit dem Grundgesetz vereinbar ist (NJW 1959, 2325). Das könne man aber nicht pauschal auf jede Impfung beziehen, sagte Thiele. Eine Impfpflicht sei nur gerechtfertigt bei Krankheiten, die außerordentlich schwere Folgen haben.

Thiele: Einführung per Gesetz demokratietheoretisch sinnvoll

Spahn bringe die Impfpflicht nicht per Verordnung über das Infektionsschutzgesetz auf den Weg, sondern wähle ein Gesetz. "Er hat hier den demokratietheoretisch viel besseren Weg gewählt", meint Thiele. Spahn wolle das im politischen Raum diskutieren lassen. "Das scheint mir sehr sinnvoll zu sein", sagte der Staatsrechtler.

Redaktion beck-aktuell, 6. Mai 2019 (dpa).

Mehr zum Thema