Die zerstrittene AfD in Bremen ist auch beim Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen mit Anträgen auf eine nachträgliche Zulassung zur Bürgerschaftswahl am 14.05.2023 gescheitert. Der StGH lehnte am Freitag drei Eilanträge von zwei konkurrierenden AfD-Landesvorständen ab. Diese hatten je eigene Kandidatenlisten aufgestellt. Angesichts der unklaren Lage, wer die Partei vertritt, ließ der Landeswahlausschuss keine von ihnen zu.
StGH: Wahlprüfung vor der eigentlichen Wahl unzulässig
Mit den Anträgen vor mehreren Gerichten wollten die AfD-Lager erzwingen, dass sie doch noch nachträglich auf den Wahlzettel kommen. Diese Anträge bedeuteten eine Wahlprüfung vor der eigentlichen Wahl und seien deshalb unzulässig, befand der StGH einstimmig. Das gesetzliche Verfahren sei, eine Wahl im Nachhinein anzufechten. Dabei ließ das Gericht offen, ob nicht eine Partei in dieser Lage Anspruch auf Rechtsschutz haben könnte. Dazu müsse jedoch «ein Wahlfehler von außerordentlichem Gewicht» vorliegen. Dieser sei in den Entscheidungen des Landeswahlausschusses nicht erkennbar. Am Vortag hatte bereits das Bremer Wahlprüfungsgericht AfD-Anträge auf eine nachträgliche Zulassung zur Wahl zurückgewiesen.
StGH Bremen, Beschluss vom 27.04.2023 - St 1/23, St 2/23; St 4/23
Redaktion beck-aktuell, 28. April 2023 (dpa).
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Die Beschlüsse zu den Az.: St 1/23, St 2/23 und St 4/23 finden Sie auf der Internetseite des Gerichts im pdf-Format.
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Bremer Wahlleitung lässt AfD nicht zu Bürgerschaftswahl zu, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.03.2023, becklink 2026498