Nach Konzernangaben 800.000 Wagen betroffen
Im Ergebnis ist laut Staatsanwalt deutlich geworden, dass VW die für die Emissionen und den Verbrauch gegebenen Spielräume und noch zulässigen Toleranzbereichen für sich genutzt habe. Die Ermittlungen hatten 2015 kurz nach dem Auffliegen des Dieselskandals bei Volkswagen begonnen. VW hatte im November 2015 eingeräumt, "dass bei der CO2-Zertifizierung einiger Fahrzeugmodelle zu niedrige CO2- und damit auch Verbrauchsangaben festgelegt wurden". Es ging laut damaligen Konzernangaben um 800.000 Wagen.
Keine Signalwirkung für andere Verfahren
Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe betonte am 29.04.2020, dass die Einstellung keine Signalwirkung für andere zivilrechtliche Verfahren oder die strafrechtlichen Ermittlungen im Kontext der Diesel-Affäre hätten. In Braunschweig laufen die Ermittlungen zu einer möglichen Marktmanipulation und dem Verfahren wegen Software-Manipulationen beim Stickstoffdioxid-Ausstoß weiter. Wegen mutmaßlicher Marktmanipulation sind Ex-VW-Chef Martin Winterkorn, der aktuelle Konzernchef Herbert Diess sowie der heutige Aufsichtsratsvorsitzende und ehemalige Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch angeklagt. Winterkorn ist zudem mit weiteren VW-Mitarbeitern wegen Betrugs angeklagt.