Staatsanwaltschaft legt Revision nach Freispruch für VW-Manager ein

Gegen die Freisprüche im Untreue-Prozess um die jahrelange Genehmigung hoher Gehälter für leitende Betriebsräte bei Volkswagen hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig gestern Revision eingelegt. Das Landgericht Braunschweig hatte die vier angeklagten Personalmanager in dem Strafverfahren einen Tag zuvor freigesprochen. "Vor einer Revisionsbegründung warten wir zunächst die schriftlichen Urteilsgründe ab, die voraussichtlich in etwa zwei Monaten vorliegen dürften", hieß es von der Staatsanwaltschaft.

LG Hat Untreuevorwurf gegen VW-Manager nicht bestätigt

Das Landgericht Braunschweig war zu dem Ergebnis gekommen, dass den Managern kein strafbares Verhalten nachzuweisen sei und folgte damit nicht der Linie der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer Bewährungsstrafen und Geldauflagen für die Führungskräfte gefordert hatte. Es ging um die Frage, ob drei ehemalige und ein noch heute amtierender Manager zwischen 2011 und 2016 unangemessen hohe Bezüge für besonders einflussreiche Mitglieder der VW-Belegschaftsvertretung freigegeben hatten. Juristisch gesehen lautete der Vorwurf der Ankläger auf Untreue, teils im besonders schweren Fall. Ein Teil des Gewinns sei durch die überzogenen Gehälter vermindert worden, wodurch VW auch weniger Steuern gezahlt habe.

Kritiker: Gewogenheit des Betriebsrats erkauft?

Den Schaden für den größten europäischen Autobauer bezifferte die Anklage im Verfahren auf mehr als 5 Millionen Euro. Für Kritiker des Konzerns stand zudem der Verdacht im Raum, die Führung könnte versucht haben, sich die Gewogenheit des Betriebsrates über finanzielle Zuwendungen vor schwierigen Entscheidungen zu sichern. In der Hauptverhandlung war es auch um die Bezüge des langjährigen Ex-Chefs der Belegschaftsvertretung, Bernd Osterloh, gegangen. Er kam in bonusstarken Jahren auf Gesamtvergütungen von bis zu einer Dreiviertelmillion Euro.

Redaktion beck-aktuell, 30. September 2021 (dpa).