LG: Achteinhalb Jahre Haft wegen Mordes und Körperverletzung
Das LG hatte den Ex-Freund des Opfers, den vermutlich aus Afghanistan stammenden Abdul D., am 03.09.2018 wegen Mordes und Körperverletzung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Zur Anwendung kam Jugendstrafrecht, hier liegt die Höchstgrenze bei zehn Jahren. Die Verteidigung hatte den Richterspruch akzeptiert.