Kein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Waffenlieferungen nach Syrien über Ramstein

Die Staatsanwaltschaft Kaiserlautern wird kein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Waffenlieferungen nach Syrien über den amerikanischen Militärstützpunkt Ramstein einleiten. Das teilte sie am 07.02.2018 mit. Die Behörde hatte sich aufgrund von Presseartikeln der Süddeutschen Zeitung vom 12.09.2017 veranlasst gesehen, eine Überprüfung vorzunehmen.  In den Presseartikeln hieß es, die US-Regierung habe offenbar Waffen über Ramstein an syrische Rebellen liefern lassen, ohne dass eine Genehmigung durch die Bundesregierung vorgelegen habe. Zwar erscheine die genannte journalistische Schlussfolgerung nicht als ausgeschlossen, Anhaltspunkte für konkrete Waffentransporte gebe es aber nicht, so das Ergebnis der Überprüfung. Solche Anhaltspunkte wären aber für die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erforderlich.

Überprüfung umfasste eingehende Recherche

Konkret ging es um die Überprüfung, ob ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz in Verbindung mit einer EU-Verordnung von 2012 "über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien" vorlag. Die Überprüfungen umfassten nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine eingehende Recherche der allgemein zugänglichen Quellen, auf die sich zum Teil auch die genannten Presseartikel stützten, sowie die Einholung von Auskünften von Behörden, die mit der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs befasst sind (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Zoll, Luftfahrt-Bundesamt).

Redaktion beck-aktuell, 8. Februar 2018.

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