Prozess gegen Høiby: Staatsanwaltschaft fordert über sieben Jahre Haft

Showdown im Høiby‑Prozess: Die Anklage fordert eine lange Haftstrafe für den Sohn der norwegischen Kronprinzessin. Vier Vergewaltigungs‑Vorwürfe stehen im Raum. Doch das Urteil lässt auf sich warten.

Im Prozess gegen den ältesten Sohn der norwegischen Kronprinzessin hat die Staatsanwaltschaft in Oslo sieben Jahre und sieben Monate Haft für Marius Borg Høiby gefordert. Die bislang 63 Tage Untersuchungshaft sollen angerechnet werden. Außerdem verlangte die Anklage ein zweijähriges Kontaktverbot gegenüber einer Ex‑Freundin.

Staatsanwalt Sturla Henriksbø forderte, Mette‑Marits Sohn in 39 von 40 Anklagepunkten zu verurteilen. Lediglich für einen Verstoß gegen ein Kontaktverbot solle Høiby freigesprochen werden; hier habe er die Ex‑Freundin trotz Verbots versehentlich angerufen.

Vergewaltigung, Gewalt, Raserei: 40 Anklagepunkte

Høiby ist unter anderem in vier Fällen von Vergewaltigung nach norwegischem Recht angeklagt. In drei Fällen soll er Frauen im Genitalbereich berührt haben, in einem Fall soll es zur Penetration mit dem Penis gekommen sein. Während der mutmaßlichen Taten sollen die Frauen geschlafen beziehungsweise einen Blackout gehabt haben. Høiby soll sie dabei gefilmt haben; Foto‑ und Videoaufnahmen auf seinen Handys spielten im Prozess eine wichtige Rolle. Mit drei der Frauen soll der Angeklagte vor den mutmaßlichen Taten länger freiwilligen Sex gehabt haben – das solle sich strafmildernd auswirken, sagte der Staatsanwalt.

Verantworten muss sich der 29‑Jährige auch wegen zahlreicher Fälle häuslicher Gewalt gegen zwei Ex‑Freundinnen. Ein Vorfall in der Wohnung einer der beiden hatte die Ermittlungen ausgelöst. Dort soll Høiby seine damalige Freundin unter anderem gewürgt, einen Kronleuchter von der Wand gerissen und darauf herumgetrampelt sowie ein Messer in die Wand geworfen haben. Laut Anklage war die Beziehung von Høibys "Aggressionsproblem" geprägt; im Rausch habe er die Beherrschung verloren, sei eifersüchtig gewesen und gewalttätig geworden. Die Ex‑Freundin verglich ihn in solchen Situationen mit dem "Hulk". Während der Ermittlungen nahmen beide den Kontakt wieder auf und sahen oder sprachen sich vor Prozessbeginn fast täglich; deshalb soll Høiby ein Kontaktverbot regelmäßig gebrochen haben. Auf diese "Frogner‑Frau" bezieht sich die Hälfte der 40 Anklagepunkte.

Anklage: Frauen sind glaubwürdiger als Høiby

Neben Sexual‑ und Gewalttaten werden dem Sohn der Kronprinzessin und Stiefsohn von Kronprinz Haakon weitere Vergehen vorgeworfen: zu schnelles Fahren, Beleidigung von Polizisten mit dem Stinkefinger, Transport von mindestens 3,5 Kilo Marihuana für einen Dealer. Einiges räumt Høiby ein, die Vergewaltigungen bestreitet er. Staatsanwalt Henriksbø sprach den mutmaßlichen Opfern in seinem Plädoyer eine höhere Glaubwürdigkeit zu; Høiby habe häufig erklärt, er könne sich nicht erinnern. Er habe mangelnden Respekt für Normen und Regeln gezeigt und in Beziehungen mit zweierlei Maß gemessen. Zugleich betonte der Ankläger, Høiby solle nicht bestraft werden, weil er sei, wer er ist, sondern für das, was er getan habe.

Høiby macht Medien für schwierige Kindheit verantwortlich

Høiby schilderte mehrfach, wie sehr ihn seit früher Kindheit die unfreiwillige Öffentlichkeit belastet habe. Er war noch ein Kleinkind, als seine Mutter den Kronprinzen heiratete. Er klagte die Presse an, ihn verfolgt und bloßgestellt zu haben, nahm aber seine Mutter und seinen Stiefvater in Schutz. Das Kronprinzenpaar sowie Høibys Halbgeschwister blieben der Verhandlung fern.

Die Vorwürfe gegen den "Bonus‑Prinzen" sind nicht der einzige Druck auf die Königsfamilie. Mette‑Marit steht wegen ihrer Freundschaft mit dem Sexualstraftäter Jeffrey Epstein in der Kritik. Zudem habe sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert; sie leide an einer seltenen Form der Lungenfibrose und brauche langfristig eine neue Lunge. Seit Ende Januar zeigte sie sich nicht mehr in der Öffentlichkeit. Das Urteil gegen Høiby wird in einigen Monaten erwartet. Dann wird sich zeigen, ob das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft folgt.

Julia Wäschenbach und Sigrid Harms, 18. März 2026 (dpa).

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