In der Affäre um die Vergabe der Fußball-WM 2006 droht auch dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) eine hohe Geldbuße. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt teilte am 01.06.2018 mit, dass sie die Anordnung der Nebenbeteiligung des DFB im Strafverfahren beantragt habe. Dies sei im Strafrecht möglich, wenn eine leitende Person der Institution eine Straftat begangen habe. Werde Vorsatz festgestellt, könne das Gericht eine Geldbuße bis maximal zehn Millionen Euro verhängen, erklärte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen.
Funktionäre wegen Steuerhinterziehung angeklagt
Zudem hat die Behörde drei langjährige DFB-Funktionäre wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall oder Beihilfe dazu angeklagt. Dies hatten Wolfgang Niersbach, Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt bereits Ende Mai 2018 bestätigt.
Falsche Steuererklärung 2006
Die Ermittler werfen dem Trio vor, eine falsche Steuererklärung für das WM-Jahr 2006 abgegeben und eine Rückzahlung der ominösen 6,7 Millionen Euro im Zentrum der gesamten Affäre bewusst verschleiert zu haben. Die drei langjährigen Spitzenfunktionäre weisen das jedoch zurück. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest, das Landgericht prüft nun zunächst, ob es die Anklage so zulässt.
Redaktion beck-aktuell, 1. Juni 2018 (dpa).
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Hoven/Kubiciel/Waßmer, Das Ende des Sommermärchens - Strafbarkeit korruptiver Einflussnahmen auf die Vergabe sportlicher Großereignisse, NZWiSt 2016, 121
Editorial, Eidgenössische Ermittlungen gegen den «Kaiser» – Ein outgesourctes Strafverfahren?, Meldung des FD-StrafR vom 08.09.2016, FD-StrafR 2016, 381054
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